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Bundestag beschließt: Genitalverstümmelung bei Jungen straffrei
Schande für Deutschland!
Am 12. Dezember 2012 haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages den männlichen Teil des deutschen Volkes verraten. Während die Verstümmelung weiblicher Genitalien strafbar ist, wurde die Genitalverstümmelung bei Jungen straffrei gestellt.
Bei der namentlichen Abstimmung wurde der Verstoß gegen das Grundgesetz (Gleichheit vor dem Gesetz) mit 434 Ja-Sager-Stimmen und 3 Nein-Stimmen CDU, 32 Nein-Stimmen SPD, 5 Nein-Stimmen FDP, 44 Nein-Stimmen Die Linke und 16 Nein-Stimmen Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Ein Beleg mehr, wie verlogen in der so genannten Gleichstellungspolitik mit dem Begriff Gleichheit umgegangen wird.
"Ich hatte nicht mal Punkte in Flensburg gehabt. Gar nichts.
Plötzlich sind sie der schwerkriminelle Wahnsinnige - von null auf hundert." - Gustl Mollath
Die bayrische Justiz weigert sich, den Fall Gustl Mollath neu aufzurollen. Der verantwortliche Richter, Otto Brixner, beharrt darauf, dass am damaligen Verfahren "nichts zu beanstanden" sei. Justizministerin Beate Merk[wp], kompetenzfrei und führungsschwach, leiert in einem Interview mit Report Mainz[wp] mehrfach das Mantra herunter: "Herr Mollath ist ein Mann, als solcher gemeingefährlich und sitzt zu Recht in der Klapse." (9. November 2012) Sie ist gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt, versteckt sich aber lieber hinter der angeblichen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.
Da sitzt einer, der offenkundig die Wahrheit über Schwarzgeldgeschäfte gesagt hat, in einer geschlossenen Psychiatrie - wegen angeblicher Wahnvorstellungen. Und die Justiz lässt diesen Mann einfach dort sitzen. Wer nur die wütenden Leserbriefe in den Zeitungen wahrnimmt, der spürt, wie viele Bürger dieser Fall im Innersten empört. Eine unfähige Quotenfrau im Justizpalast am Stachus tut nichts und glaubt damit alles richtig zu machen. Doch jetzt ist Ministerpräsident Horst Seehofer[wp] (CSU) eingeschritten und hat seine Justizministerin angewiesen, den Fall Gustl Mollath neu aufrollen zu lassen. (Süddeutsche Zeitung: "Neue Untersuchung im Fall Mollath: Warum Seehofer eingreift", 27. November 2012)
Auch die hessische Ministerin für das Schulwesen, Dorothea Henzler[wp] (FDP), hatte in ihrer dienstlichen Fürsorgepflicht gegenüber Lehrer und Falschbeschuldigungsopfer Horst Arnold versagt, als seine Unschuld erwiesen war.