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Verleih (BDSM)
Der Begriff Verleih bezeichnet die einvernehmliche Überlassung des passiven Partners durch den aktiven Partner innerhalb einer sadomasochistischen Beziehung an einen Dritten zu dessen Verfügung binnen gewisser zeitlicher und inhaltlicher Grenzen.
In fortgeschrittenen (→) D/S-Beziehungen ist Verleih oft eine Form der besonderen Hingabe und/oder Demütigung des passiven Partners und wird bisweilen auch als kontrollierte Form der Polyamorie erlebt.
Zeitliche und inhaltliche Grenzen der Überlassung variieren stark, von der kurzen Teilnahme des Dritten an einer öffentlichen Session des Paares, bis hin zu Überlassung ohne Beisein des Herrn für längere Zeiträume.
Die Beteiligten handeln häufig in der Annahme, dass der Dritte "als Werkzeug" des aktiven Partners tätig wird. Aus der Handhabung dieser "abgeleiteten Dominanz" können für alle Beteiligte besondere Herausforderungen resultieren, weshalb dieselbe ein gewisses Maß von allseitigem Vertrauen voraussetzt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Sklavenzentrale: Abandonment (Definition von Logos am 30.09.2014)