Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie. Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern! |
MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956. |
Schwarze Adoption
Die Schwarze Adoption meint eine "De-facto-Adoption", die aber rechtlich gesehen keine Adoption, sondern eine Vaterschaftsanerkennung ist.
Hintergrund
Für eine Adoption eines Kindes sind viele Voraussetzungen vom Adoptionswilligen zu erfüllen. Bei einer Stiefkindadoption sind die Hürden schon deutlich geringer angesetzt. Der Adoptierende muss mit dem einen Elternteil des Stiefkindes verheiratet sein und die Einwilligung des anderen Elternteils vorlegen.
Im letzten Punkt aber kommt ein juristischer Irrsinn zum Tragen: Ist der leibliche Vater nicht als rechtlicher Vater eingetragen, kann dieser der Adoption nicht zustimmen, da es diesen Menschen für die Behörden schlichtweg nicht gibt und somit gar nicht erst gefragt wird.
Manchen scheint eine Adoption zu aufwendig zu sein und weichen deshalb alternativ auf Vaterschaftsanerkennung aus, da diese ja einfach nur einer Unterschrift bedarf. Hierbei wird vom Staat weder die Möglichkeit noch die Tatsächlichkeit der Vaterschaft durch einen Vaterschaftstest überprüft. Auch kann seitens des leiblichen Vater in Deutschland bis heute noch nicht eine erfolgte Vaterschaftsanerkennung angefochten werden, eine Adoption unter bestimmten Voraussetzungen hingegen schon.[1]
Kommentar eines Erfahrungsberichts
Auf Netmoms.de findet sich folgende Frage einer ratsuchende Mutter:
- "Ich wurde 2009 schwanger von einem Mann, mit dem ich auch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zusammen war. Er weiß zwar noch, dass ich schwanger war, aber er wollte nichts mehr mit mir zu tun haben und von dem Kind wollte er auch nichts wissen. Wir hatten nur Sex (Kondom gerissen, Pille zwar eingenommen, aber wegen Magenverstimmung nicht sicher). Seitdem gibt es auch keinen Kontakt mehr. Meine Tochter kam dann 2010 zur Welt. (...)"
Kommentar dazu:
- Bislang so gut, schwanger werden einige ungeplant, trotz Kondom in Kombination mit der Pille. Doch die Aussage, dass der Vater vom Kind wisse und keinen Kontakt haben wolle, ist zwar durchaus möglich, doch auch mindestens genauso fraglich. Das diese Darstellung lediglich zur Legitimierung des Kindesentzuges/Vaterentzuges vorgeschoben sein könnte, ist mindestens genauso vorstellbar.
- "(...) Habe aber beim Jugendamt keinen Vater angegeben, Vater unbekannt, eine Niederschrift wurde in die Unterlagen beigelegt, bekam darauf Unterhaltsvorschuss. Das steht bis heute noch. (...)"
- Somit dürfen die Steuerzahler mit monatlich 133 Euro für den Unwillen der Mutter aufkommen, den Kindesvater dem Jugendamt mitzuteilen.
- "(...) Nun ist mein Kind zwei Jahre alt und ich habe seit Anfang letzten Jahres einen neuen Partner, der das Kind gerne schriftlich als seins anerkennen würde. Und ich möchte das auch, da ich weiß, dass er sie wie seine eigene Tochter liebt, obwohl er weiß, dass es nicht seine biologische Tochter ist. Eine Adoption würde rechtlich (nach Termin beim zuständigen Amt) erst 2-3 Jahre nach der Ehe gehen. Wir heiraten dieses Jahr im Dezember und wollen daraufhin gleich, dass sie auch rechtlich unsere gemeinsame Tochter ist! (...)"
- Dass der neue Lebensgefährte das Kind wie sein eigenes liebt und annehmen möchte, ist erfreulich. Doch worin liegt das Motiv, das Kind so schnell als das eigene anzunehmmen, dass zwei bis drei Jahre Wartezeit nicht in Frage kommen? Da es nun schnell und einfach gehen soll, gibt es - da der Vater von ihr ja nicht benannt wurde - noch die Möglichkeit, das Kind einfach als das seine anzuerkennen. Den Staat interessiert nicht, ob jemand wirklich der Vater sein könnte, oder sogar wirklich ist. Die Tür zur schwarzen Adoption steht somit weit offen und lädt geradezu zum Missbrauch ein.
- "(...) Jetzt zu der eigentlichen Frage. (...)"
- Aha, jetzt wird es richtig interessant!
- "(...) Da ich Unterhaltsvorschuss bekomme (seit zwei Jahren), müsste er den zurückzahlen, das wurde uns vom Amt schon gesagt. Nur wie ist das jetzt rechtlich festgelegt, da ich ja damals keinen Vater angegeben habe und gesagt habe, dass ich nicht weiß, wer der vater ist, muss ich da mit einer Anzeige wegen Betrugs oder mit sonstiges rechnen oder muss mein jetziger Partner nur den Vorschuss zurückzahlen und gut ist?? Kennt sich da jemand aus? (...)"
- Hier wird nun offen und skrupellos um Hilfe für den Betrug am Staat, das heißt an der Allgemeinheit gebeten. Die Angst, dass der neue Partner dann für den von der Allgemeinheit geleisteten Unterhaltsvorschuss aufkommen muss, wenn er die Vaterschaft anerkennt und dass ihr Betrug am Staat auffliegt und sie dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte, ist also die treibende Kraft, die schwarze Adoption noch einmal zu überdenken.
- Die Mutter, welche bereits diesen Betrug am Kind und Staat begangen hat und diesen aufrecht halten möchte, wird sich bestimmt auch nicht für die Rechte des leiblichen Vaters interessieren.
- Es ist an der Zeit, dass Vaterschaftsanerkennungen/-eintragung nur noch in Verbindung mit einem Vaterschaftstest möglich wird. Desweiteren sollte im Falle, dass die Mutter aussagt, dass ihr der Vater des Kindes unbekannt sei, diese Erklärung unter Eides Statt[wp] abgegeben werden muss. Nur so kann die Ernsthaftigkeit dieser Aussage unterstrichen werden, denn dann wäre bei einer Aufdeckung der Falschaussage eine Straftat aufgedeckt worden. Ein Bewusstsein, welches diesen Müttern - die so handeln - und dem Staat gut täte.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Die schwarze Adoption - Vaterschaftanerkennung statt Adoption, KuckucksvaterBlog am 11. Oktober 2012
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Netzverweise
- Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt leibliche Väter und Kinder weiter rechtlos, KuckucksvaterBlog am 6. April 2015 (Das Auskunftsrecht eines Scheinvaters auf Nennung des biologischen Vaters wurde abgewiesen, um die "sexualpsychologische Befindlichkeit" der unterschiebenden Mutter zu schützen.)