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Rechtsschutz
Rechtsschutz ...
Rechtsanwalt Kompa gibt noch weitere Informationen zum Hamburger Landrecht und dem Fall des STERN gegen den Blogger.
Wer kauft sowas noch? |
– Hadmut Danisch[1] |
Der Irrwitz der Hamburger Unterlassungsverfügung gegen den Blauen Boten lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:
Professionelle Journalisten dürfen unkritisch den größten Blödsinn und die infamste Kriegspropaganda verbreiten, denn eine Wahrheitspflicht ist dem deutschen Journalismus fremd. (Kommen Sie mir bitte nicht den Regeln des Presserats[wp] ...) Der Blogger hingegen ist wegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht[wp] von Sternenkrieger Marc Drewello und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht von stern.de verpflichtet, für seine Meinung (subjektive Einschätzung von Tatsachen) Beweis zu erbringen. Vorliegend also müsste der Blogger beweisen, dass stern.de und deren Sternenkrieger Marc Drewello vorsätzlich lügen, es könnte ja auch schlichte Dummheit gewesen. Dabei interessiert es auch niemanden, dass stern.de die Propaganda nach wie vor unkommentiert fröhlich weiter verbreitet. Dummheit kann nämlich auch ein anhaltender Zustand sein. |
– Markus Kompa[2] |
Einzelnachweise
- ↑ Hadmut Danisch: Sternenkrieger, Ansichten eines Informatikers am 24. Juli 2017
- ↑ Markus Kompa: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5), Blog zum Medienrecht am 24. Juli 2017
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Netzverweise
- Blauer-Bote-Magazin:
- Weiterer Bericht meines Anwaltes, 25. Juli 2017
- Prozess Marc Drewello/ Stern vs. Blauer Bote, 23. Juli 2017
- Neues zum Fall Bana Alabed und dem Gerichtsverfahren, 17. Juli 2017
- Urteil zu Gerichtsverfahren gegen Marc Drewello und Stern, 15. Juli 2017 (Im Gerichtsverfahren Stern-Journalist Marc Drewello und Stern gegen mich als Blauer-Bote-Betreiber am 14.7.2017 zum Propagandafall um das kleine Mädchen Bana Alabed[ext] hat das Landgericht Hamburg zugunsten von Stern/Drewello entschieden. Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle, wie die Vorsitzende Richterin immer wieder betonte. Entscheidend sei, ob der Journalist absichtlich die Unwahrheit geschrieben habe und dass dies direkt nachweisbar ist ("Sie kennen ja nicht die inneren Vorgänge in der Stern-Redaktion"). Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist.)
- Markus Kompa - Blog zum Medienrecht
- Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6), 26. Juli 2017
- Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) - Pressefreiheit und Narrenfreiheit, 24. Juli 2017
- Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) - strukturell unqualifizierter Journalismus, 20. Juli 2017
- Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) - unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?, 18. Juli 2017
- Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) - einstweilige Verfügung, 17. Juli 2017
- Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) - Sachverhalt, 16. Juli 2017
- Hadmut Danisch - Ansichten eines Informatikers
- Sternenkrieger, 24. Juli 2017
- Der blaue Bote: Die offizielle Entfaktung der Presse, 24. Juli 2017 (Das Magazin Der Stern hatte einen Blogger verklagt, weil der ihnen vorgeworfen hatte, Fake-News zu verbreiten.)