Information icon.svg Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.

WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: Das Spendenziel wurde erreicht! Vielen Dank für die Spenden! Donate Button.gif
  102,9 % 1.235,22 € Spendenbetrag bei Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 25. Dezember 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Marc Drewello

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Personen-Portal » Marc Drewello

Marc Drewello
Marc Drewello.jpg
Beruf Journalist
Twitter @sag_was

Marc Drewello ist ein deutscher Journalist. Er ist nach eigenen Angaben ein "Nachrichtenjunkie". "Seit 2008 lebt er seine Sucht beim Stern[wp] aus, als Nachrichtenredakteur, Sitemacher und Autor."[1] Wenn er was "eingeworfen" hat, verbreitet er "Fake-News" - auf gut Deutsch: Falschnachrichten -, das darf aber niemand laut sagen, sonst verklagt Marc Drewello ihn.[2]

Einzelnachweise

  1. Der Stern: Marc Drewello, abgerufen am 25. Juli 2017
  2. OLG Hamburg: stern.de vs. blauerbote.com - Fake News, Blauer-Bote-Magazin am 14. März 2017

Netzverweise

  • LG Hamburg, 17.07.2017 - 324 O 826/16, dejure.org
  • Jochen Mitschka: Fakten spielen für die etablierten Medien offenbar keine Rolle mehr (Ein deutsches Gericht hat festgestellt, dass Lügen keine Lügen sind.), Rubikon am 18. Juli 2017
    Ein Gericht entschied, dass man Fake-News nicht Fake-News nennen darf, wenn man nicht beweisen kann, dass der Verfasser absichtlich log. "Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle", meinte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg. Ohne Absicht also keine Fake-News, allerdings gilt das für die "renommierten" Medien. Während selbige beständig davor warnen, dass das Internet voller Fake-News ist, ohne im konkreten Fall zu beweisen, dass der Verfasser "mit Absicht eine Lüge" veröffentlichte. Was für die einen eine Justizposse ist, ist für andere die logische Reaktion des Establishments auf das Rütteln am Informations­monopol der klassischen Medien durch das Internet.
  • Urteil zu Gerichtsverfahren gegen Marc Drewello und Stern, Blauer-Bote-Magazin am 15. Juli 2017
    Im Gerichtsverfahren Stern-Journalist Marc Drewello und Stern gegen mich als Blauer-Bote-Betreiber am 14.7.2017 zum Propagandafall um das kleine Mädchen Bana Alabed[ext] hat das Landgericht Hamburg zugunsten von Stern/Drewello entschieden. Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle, wie die Vorsitzende Richterin immer wieder betonte. Entscheidend sei, ob der Journalist absichtlich die Unwahrheit geschrieben habe und dass dies direkt nachweisbar ist ("Sie kennen ja nicht die inneren Vorgänge in der Stern-Redaktion"). Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügen­geschichte handelt oder dass da etwas faul ist.
  • Bana-Alabed-Gerichtsverfahren gegen Marc Drewello und STERN, Blauer-Bote-Magazin am 13. Juli 2017
  • Markus Kompa: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5), Blog zum Medienrecht am 24. Juli 2017
  • Jens Bernert: Das Twitter-Mädchen aus Syrien, Rubikon am 11. Juli 2017
  • OLG Hamburg: stern.de vs. blauerbote.com - Fake News Blauer-Bote-Magazin am 14. März 2017
    Der Stern verlangt die Löschung entsprechender Blauer-Bote-Artikel, denn bei dem Fall Bana Alabed[ext] handele es sich nicht um Propaganda, eine Fälschung etc. und entsprechende Attributierungen seien zu unterlassen. Eine ganze Stange Geld soll mich das alles natürlich auch noch kosten. Das Ganze begann im Dezember 2016 mit einer Abmahnung samt der üblichen Löschungs- und Unter­werfungs­forderungen und natürlich einer Rechnung von über tausend Euro. Dem habe ich nicht Folge geleistet und erst einmal abgewartet. [...] Ende Februar 2017 flatterte völlig unerwartet ein Beschluss des OLG Hamburg zu der Sache in meinen Briefkasten, natürlich verbunden mit weit größeren Kosten. Auf diese Weise habe ich erstmals erfahren, dass ich schon vor dem LG Hamburg gegen den Stern und seinen Qualitäts­journalisten gewonnen hatte. Bizarrerweise habe ich die erste Runde vor dem LG Hamburg gewonnen, ohne überhaupt davon zu wissen! So etwas ist offenbar möglich. "Wegen der großen Eile" heißt es dann. Der Beschluss des OLG-Hamburg war dann schon die zweite Runde, denn der Stern legte Widerspruch ein und ging in die nächste Instanz, Ober­landes­gericht. Und zu der Sache war ich auch nicht eingeladen. Ich habe lediglich danach den fertigen Beschluss bekommen und so überhaupt erst davon erfahren!