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RechtSStaat

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Der RechtSStaat unterscheidet sich von einem Rechtsstaat dadurch, dass JugendamtSSchergen frühmorgens überfall­artig auftauchen, vor Angst panisch schreiende Kinder aus ihren Betten zerren und sie zu einem Zwangs­aufenthalt in ein Kinderheim verschleppen (Beispiel Die Akte Nina), oder sie entführen Neu­geborene gleich von der Geburts­station (Beispiel Fall Haase). So wurden schon zu Gründungs­zeiten des Jugendamtes von der SS die Kinder jüdischer Mitbürger von ihren Eltern verschleppt.

Wer Hundewelpen gleich nach dem Wurf vom Muttertier trennt, kann nach dem Tierschutz­gesetz verklagt werden. Das Jugendamt kann aber nicht verklagt werden, wenn es Neu­geborene aus der Geburts­station verschleppt. Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.[1] Also haben Kinder in Deutschland weniger Rechte als Tiere.

Einzelnachweise

  1. Tierschutzverordnung § 2, Abs. 4; WGvdL-Forum (Archiv 2): Tierschutz und "Kinderschutz", Rainer am 18. Februar 2011 - 14:21 Uhr

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