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RechtSStaat
Der RechtSStaat unterscheidet sich von einem Rechtsstaat dadurch, dass JugendamtSSchergen frühmorgens überfallartig auftauchen, vor Angst panisch schreiende Kinder aus ihren Betten zerren und sie zu einem Zwangsaufenthalt in ein Kinderheim verschleppen (Beispiel Die Akte Nina), oder sie entführen Neugeborene gleich von der Geburtsstation (Beispiel Fall Haase). So wurden schon zu Gründungszeiten des Jugendamtes von der SS die Kinder jüdischer Mitbürger von ihren Eltern verschleppt.
Wer Hundewelpen gleich nach dem Wurf vom Muttertier trennt, kann nach dem Tierschutzgesetz verklagt werden. Das Jugendamt kann aber nicht verklagt werden, wenn es Neugeborene aus der Geburtsstation verschleppt. Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.[1] Also haben Kinder in Deutschland weniger Rechte als Tiere.
Einzelnachweise
- ↑ Tierschutzverordnung § 2, Abs. 4; WGvdL-Forum (Archiv 2): Tierschutz und "Kinderschutz", Rainer am 18. Februar 2011 - 14:21 Uhr
Querverweise
Netzverweise
- Dietmar Hipp: Justizreform: Dann kippt das System, Spiegel am 29. Mai 2006 (Warum die Justizreform eben doch nicht kommen wird.)