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Nichtehe

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Hauptseite » Recht » Familienrecht » Ehe » Nichtehe

Wer in einer Nichtehe leben will, der heiratet einfach nicht und schon bleibt er mit Erreichen der Volljährigkeit im Zustand der Nichtehe. In Nichtehe kann allein, mit einem Partner oder Partnerin oder auch mit mehreren Partner/innen gelebt werden. Es ist dabei völlig egal, ob es zum Geschlechtsverkehr, mit sich allein oder mit jemand anderem kommt, oder ob Gruppensex oder Abstinenz gepflegt wird. Auch Homosexualität und Heterosexualität sind in einer Nichtehe kein Problem.

Damit das nicht so (schön) bleibt, sinnieren regulierungs­wütige JuristInnen wie die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff und die Berliner Familien­rechts­anwältin Ingeborg Rakete-Dombek darüber nach, wie man die verlotterten und in Nichtehe lebenden Menschen wieder an Zucht und Ordnung gewöhnen und an die Kandare nehmen kann. Familienrechtsanwälten geht die Arbeit aus, wenn immer weniger Menschen Lust darauf haben, sich in der staatlich subventionierten bürgerlichen Ehe aufzuhalten. Viele Menschen wollen sich durch die staatlich verordneten Familiengesetze nicht mehr gängeln lassen und haben festgestellt, dass man auch ohne staatliches Ehezertifikat gut leben kann. Wenn den Menschen die staatliche Bevormundung zuviel wird, dann stimmen sie mit den Füßen ab. Doch wie in der DDR Fluchtwillige aufgehalten wurden, wollen nun viele Familienrechtler die Flucht aus staatlicher Ehe­regelungs­bürokratie aufhalten und da scheint jedes Zwangsmittel recht, wenn es sich nur schließlich in klingender Münze im Geldbeutel der Juristen auszahlt.[1]

Der Juristentag zur Entwicklung des Familienrechts

Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Der Juristentag in Erfurt widerspricht Bundes­justiz­ministerin Zypries, die gerade erst neue Gesetze für nicht­eheliche Partner abgelehnt hatte.[2]

Der Juristentag mit über 2700 Rechtsexperten stellt sich damit gegen die Justizministerin Brigitte Zypries. Diese lehnte neue Gesetze für nicht­eheliche Partner mit der Begründung ab, wer Sicherheit suche, solle heiraten oder vor einem Notar Verträge schließen. Zypries findet es wichtiger, Homosexuellen in Lebens­partnerschaft endlich die gleichen Rechte einzuräumen wie Eheleuten, einschließlich der Steuervorzüge.[2]

Nina Dethloff[3]
"Dass Partner nicht heiraten oder keine Verträge schließen, bedeutet nicht, dass sie jegliche Rechtsfolgen für den Fall der Auflösung ihrer Partnerschaften ablehnen." - Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff in ihrem Gutachten für den Juristentag.[2]
Ingeborg Rakete-Dombek[4]
"Nichtehelichen Partnern bleiben viele Teilhaberechte verweigert, während sie etwa im Sozialrecht bei der Bedarfsgemeinschaft zunehmend in die Pflicht genommen würden. [...] Viele offene Baustellen offenbaren erhebliche Gerechtigkeitslücken für die Betroffenen." - Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek[2]

Von der Nichtehe zur Zwangsehe

Durch die zunehmend staatlich reglementierte Nichtehe geht die Entwicklung in Deutschland schrittweise zur staatlich verordneten Zwangsehe.

Der § 1310 Abs. 1 BGB "Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen." wird zunehmend vom Staat unterlaufen, indem er die Nichtehe (Nicht­eheliche Lebens­gemeinschaften, Bedarfsgemeinschaften) der Bürgerlichen Ehe gleichstellt. Im Fall von Bedarfs­gemein­schaften (siehe Sozialgesetzbuch) geschieht das durch einen einfachen Verwaltungsakt.

Politiker und Juristen wollen verheiratete, geschiedene und unverheiratete Frauen "gleichstellen".[5][6][7][8]

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant als Reform des Unterhaltsrechts, insbesondere beim so genannten Betreuungs­unterhalt nach § 1615l BGB, nichtverheirateten Männern finanzielle Verpflichtungen aufzubürden, die nur bei einer freiwilligen Eheschließung statthaft wären. Diese Gesetzes­änderungen werden es Frauen erlauben, per sexueller Affäre und Samenraub sich einen männlichen Versorger zu verschaffen, wie es zuvor nur per Eheschließung möglich war. Der Mann wird sich dagegen weder wehren können, noch kann er seinerseits eine Frau zu seiner Versorgerin machen, da er seinerseits ja nicht schwanger werden, ein Kind bekommen und dadurch "unterhalts­berechtigt" werden kann.

Väter als staatlich anerkannte Sündenböcke sind (getrennt lebend) schon Ende der neunziger Jahre um die Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt weitestgehend geprellt worden. Nun will die SPD-Ministerin die nicht­verheirateten Väter in eine Art Zwangsheirat mit den Müttern des gemeinsamen Kindes pressen, indem diesen Vätern auch noch die finanzielle Versorgung der Mütter des gemeinsamen Kindes über die bisher geltende Drei­jahres­grenze hinaus aufgebürden werden soll.[9]

Während unverheiratete Mütter in ihren Rechten den Frauen in bürgerlicher Ehe gleichgestellt werden, wird der unverheiratete "Erzeuger" um seiner Rechte als Vater betrogen. "Erzeuger" muss hier statt "Vater" geschrieben werden, da der 'biologischer Vater' eines Kindes nicht als 'rechtlicher Vater' anerkannt wird, wenn das Kind unehelich zur Welt kommt. Der "Erzeuger" des Kindes wird rechtlich also nur zum "Vater" des Kindes, wenn die Mutter ihn gnädigerweise als Vater des Kindes per Unterschrift anerkennt. Doch ungeachtet der Tatsache, dass einem biologischen Vater seiner Rechte als Vater vorenthalten werden, so werden ihm doch die Pflichten als Versorger aufgezwungen.

Auch das oft zitierte Kindeswohl und die grundgesetzlich verfügte Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern verhindern nicht, dass einem unehelich geborenen Kind sein Vater vorenthalten wird, nur weil seine Mutter das so will.

Zitate

Brigitte Zypries
will "die Schere, die zwischen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ehefrau und der nicht verheirateten Frau besteht, schließen."[10]

Einzelnachweise

Siehe auch

Weblinks