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Kindesraub

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Der Begriff Kindesraub bezeichnet die gewaltsame Wegnahme eines Kindes aus seiner biologischen Familie.

Zitat: «Homos können keine eigenen Kinder bekommen.[1] Sie können sie nur den normalen Menschen wegnehmen. In Großbritannien geschieht dies bereits.

Sie geben sich mit nichts zufrieden. Erfüllt man eine Forderung, kommt prompt die nächste. So auch mit dem Adoptionsrecht.

In Großbritannien wurden karitative Organisationen, die sich mit der Suche nach Adoptiveltern für Waisen beschäftigen, per Gesetz verpflichtet, Perversen­paare in ihre Suche mit einzubeziehen.

Auch christliche Organisationen sind von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen. Einige haben sich dem Gesetz gebeugt und damit ihre christlichen Werte verraten. Andere haben die Adoptions­vermittlung eingestellt. Eine Klage einer katholischen Organisation blieb erfolglos.

In Amerika haben katholische karitative Agenturen das gleiche Problem. In Illinois wurden sie zunächst vom Gesetzgeber getäuscht. Man sagte, das neue Gesetz werde sie nicht zwingen, Kinder an perverse oder in Sünde lebende normale Paare zur Adoption zu geben. Dann aber kündigte der Staat einfach die Verträge mit der katholischen Caritas.

In Großbritannien ist man schon einen Schritt weiter. Dort werden normale Paare ausgeschlossen, wenn sie nicht bereit sind, im Sinne der Homo-Agenda zu erziehen. Ein älteres christliches Ehepaar, das jahrelang erfolgreich als Pflegeeltern tätig war, bekam aus besagtem Grund ein Pflegekind wieder abgenommen.

Man verlangte von ihnen sogar, das Kind zu Perversen-Treffen mitzubringen. Erst nachdem der Fall öffentlich bekannt wurde, gab man das Kind zurück, und versuchte, die Sache als "Mißverständnis" darzustellen.

In einem anderen Fall wurden einem Ehepaar, das bereits 15 Kinder großgezogen hatte, keine weiteren Pflegschaften mehr übertragen, weil es den Kindern nicht beibringen wollte, daß wider­natürliches Verhalten in Ordnung sei. Das wurde gerichtlich bestätigt.

Die Richter maßten sich sogar an, festzulegen, welche Standpunkte dem christlichen Glauben entsprächen. Die Organisation "Christian Legal Centre" fragt sich, wie lange es noch dauern werde, bis man Christen ihre eigenen Kinder wegnimmt.»[2]

Einzelnachweise

  1. Das ist so nicht korrekt. Ein schwuler Mann ist durchaus zeugungs­fähig und kann zusammen mit einer gebärfähigen Frau Kinder bekommen. Eine lesbische Frau ist durchaus gebärfähig und kann zusammen mit einem zeugungs­fähigen Mann Kinder bekommen. Gemeint sind in diesem Zusammen­hang wohl "gleich­geschlecht­liche Paare" bzw. die Partner einer Paarbeziehung von Schwulen bzw. Lesben, die im Regelfall aufgrund ihrer erotischen Präferenz und der damit verbundenen instinktiven erotischen Abneigung gegenüber anders­geschlechtlichen Personen keinen Beischlaf mit denselben ausüben können.
  2. Kinderraub, Kreuznet - Notfallblog am 26. Juli 2014

Querverweise

Netzverweise