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Hoheitsgebiet
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Das Hoheitsgebiet bezeichnet den Raum, innerhalb dessen ein Staat die Staatsgewalt ausübt.
Mangels natürlicher Markierungen ist zwischen Staaten in einigen Fällen umstritten, wie weit das Hoheitsgebiet über die Küste hinausgeht[wp].
Vom Hoheitsgebiet abzugrenzen ist das Staatsgebiet; in der Regel fallen Staats- und Hoheitsgebiet zusammen, doch kann es wie im Falle der Guantanamo Bay Naval Base[wp][1] und Ramstein Air Base[wp][2] auch Gebiete innerhalb eines Staatsgebietes geben, wo ein Staat - zugunsten eines anderen Staates oder eines anderen Völkerrechtssubjekts[wp] - keine Hoheitsgewalt ausübt. Dieses Gebiet gehört dann zwar weiterhin zu seinem Staatsgebiet, nicht jedoch zu seinem Hoheitsgebiet.
Einzelnachweise
- ↑ Vergleiche Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base[wp]
- ↑ Vergleiche US-Drohnenkrieg
Querverweise
- Souveränität in Deutschland
- Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Geltungsbereich)
- Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Rechtsnachfolge, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet)
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Seevölkerrechtliche Regelungen
- Wikipedia führt einen Artikel über Gebietshoheit
- Wikipedia führt einen Artikel über Territorium