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Flüchtlingsbürge

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Flüchtlingsbürge Annalena Baerbock[1]

Ein Flüchtlingsbürge ist ein Bürge, der eine Bürgschaft[wp] für einen Flüchtling übernimmt, dann aber die Kosten, die ihm die Behörden in Rechnung stellen, nicht übernehmen will. Der Flüchtlingsbürge ist eine Untergruppe des Gutmenschen, der sein Gutsein auf Kosten der Allgemein­gesellschaft ausleben möchte.


Zitat: «Vor dem Landtag in Hannover hat sich am Dienstag knapp ein Dutzend Menschen versammelt - so genannte Flüchtlings­bürgen, die erneut auf ihre Situation aufmerksam machen wollen. Seit etwa eineinhalb Jahren verschicken die Jobcenter und Sozial­ämter Rechnungen an Helfer, die 2014 und 2015 Bürgschaften für Flüchtlinge aus Syrien über­nommen haben. Die Helfer waren davon aus­gegangen, dass die Bürgschaften mit Anerkennung des Flüchtlings­status enden. Doch die Behörden wollen Geld auch über diesen Zeitraum hinaus. Denn die Bundes­regierung legt die Wirksamkeit der Bürg­schaften bisher anders aus. Insgesamt sind etwa 410 Helfer davon betroffen, die etwa 3,3 Millionen Euro zahlen sollen. Das würde für einzelne Personen zum Teil wohl eine Privatinsolvenz[wp] bedeuten. Bei dem Protest der Helfer geht es nicht um die Kosten, die sie mit Annahme der Bürgschaft wissentlich übernommen und auch bereits gezahlt haben.

Dann kommt Bewegung in die Sache. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) kommt aus dem Landtag. Er hat bereits vor einem Jahr versprochen, sich für die Bürgen einzusetzen. Jetzt verkündet er den Demonstranten, dem Flüchtlingsrat und der Flüchtlingshilfe Wolfsburg: "Wir sind noch in Gesprächen mit dem Bundes­arbeits­ministerium. Wir können sagen, dass wir auf der Zielgeraden sind." Zwar dürfe er noch nichts offiziell verkünden, sagt dann aber auf die Nachfrage, wie eine Lösung aussehen könnte, nämlich "dass die Menschen, um die es geht, mit ihren Bürgschaften freigestellt werden und sich Bund und Länder die Kosten teilen."

Das war nicht immer so. Noch im November 2017 teilte das Innen­ministerium auf Anfrage von NDR 1 Nieder­sachsen mit, dass man die Helfer auf das Risiko hingewiesen habe. "Per Erlass wurden die nieder­sächsischen Ausländer­behörden am 18. Dezember 2014 darauf hingewiesen, potenzielle Verpflichtungs­geber darauf hinzuweisen. Mehr noch: Am 10. April 2015 wurde der Erlass erweitert mit dem Hinweis, dass die Zentrale der Bundes­agentur für Arbeit die Bewertung des Ministeriums nicht teile", heißt es in einer Stellung­nahme. Von daher fühle man sich nicht in der Pflicht, allen zu helfen. Zudem sei in diesem Fall eigentlich der Bund gefragt, der damals rechtlichen Spielraum gelassen habe. Das Innen­ministerium hoffe daher, dass der Bund den Flüchtlings­helfern zur Seite springt.

Heute darauf angesprochen, dass er bereits im vergangenen Dezember Unterstützung zugesichert habe, antwortet Pistorius: "Es ist ein komplizierter Vorgang, weil mehrere Bundes­länder und mehrere Bundes­ministerien betroffen sind. Es geht um Geld, und man muss das sauber durch deklinieren, damit es keine rechtliche Angreifbarkeit gibt. Und das braucht halt seine Zeit." Der Innenminister mahnt, es sei nichts entschieden. "Es gibt nach wie vor Bundes­länder, die das nicht wollen, andere wollen es dafür umso mehr. Das ist die Ebene, auf der wir mit der Bundes­seite verhandeln. Wie gesagt, es ist noch nicht durch." Er sei vorsichtig optimistisch, so Pistorius weiter.

Nach wie vor klagen in Niedersachsen Hunderte Flüchtlings­bürgen gegen die Forderungen von staatlichen Stellen. An den nieder­sächsischen Verwaltungs­gerichten gibt es laut einer Umfrage des Evangelischen Presse­dienstes zufolge derzeit 482 Verfahren. Allein das Verwaltungs­gericht Braunschweig zählt 279 Verfahren, in Hannover laufen 100 weitere. Allerdings ruhen landesweit an vielen Gerichten die Verfahren, weil Entscheidungen am nieder­sächsischen Ober­verwaltungs­gericht abgewartet werden.» - NDR[2]

Zitat: «#Flüchtlingsbürgen wollen die #Kosten, die ihnen die Behörden in Rechnung stellen, nicht übernehmen, Pistorius[wp] deutet eine Lösung an, die - welche Überraschung - darin besteht, dass der Steuerzahler blecht, indem "Bund und Länder die Kosten teilen"» - Einzelfallinfos[3]
Zitat: «Stefan Straube-Neumann aus Minden in Nordrhein-Westfalen rührte die Not in Syrien. Deshalb entschied er sich 2014, für sieben Flüchtlinge zu Bürgen. Er ermöglichte der syrischen Familie damit, Anfang 2015 legal nach Deutschland einzureisen.

Doch jetzt bekommt Straube-Neumann plötzlich Post vom Jobcenter - mit einer Nachforderung in Höhe von 46.700 Euro.[4][5]

Straube-Neumann geht es derzeit wie vielen Flüchtlings­paten in Nordrhein-Westfalen. Die Helfer gingen davon aus, bis zur Asyl­anerkennung der Flüchtlinge zu bürgen. Bei Straube-Neumann war das im Juni 2015 der Fall. Doch nun wird deutlich: Offiziell besteht weiterhin Unklarheit darüber, wie weit die finanziellen Verpflichtungen reichen. Woran liegt das? [...]

Ins Leben gerufen wurde das humanitäre Hilfsprogramm 2013 - noch vor der großen Flüchtlings­welle. Alle deutschen Bundesländer, außer Bayern, hatten damals für die Bürgschaften geworben. Viele syrische Familien konnten den Nachzug ihrer Verwandten alleine nicht stemmen. Dazu gehörten die Kosten für die Einreise und den Aufenthalt des Flüchtlings, also unter anderem Flugtickets, Miete und Unterhalt. Die Helfer sprangen mit ihrer Bürgschaft ein und den Ländern entstanden so zunächst keine Kosten durch die Asylbewerber. Die Crux: Die Bürgen rechneten damit, die Bürgschaft bis zur Asyl­anerkennung der Flüchtlinge zu übernehmen.»[6][5]

Zitat: «Personen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, erleben teilweise eine böse Überraschung: Sozialämter und Jobcenter wollen rückwirkend die Lebens­haltungs­kosten von Flüchtlingen erstattet bekommen. In Bonn haben sich Betroffene zusammen­geschlossen - es geht offenbar um Forderungen von bis zu 100.000 Euro.

Das Forum der evangelischen Lukaskirche im Bonner Norden, gestern Abend. Auf den Tischen stehen Trauben, Cracker, Kekse. Rund 40 Personen, eher älter, sind gekommen. "Vernetzungs­treffen Verpflichtungs­erklärung", so hieß es, etwas bürokratisch-abstrakt, in der Einladung - doch der Anlass ist konkret.

"Viele von uns haben ja Verpflichtungs­erklärungen abgegeben, zu einem Zeitpunkt, als die politische Landschaft noch ein wenig anders war, als sie heute sich darstellt. Das Wort Willkommenskultur wird heute nur noch wenig verwendet."

Der Moderator des Abends leitet ein - und die Sorgen im Raum sind geradezu spürbar. Denn: Hier, an der Lukaskirche, geht es um viel Geld - und die Menschen, die heute gekommen sind, haben einst, vor allem in Jahren 2014, 2015 gebürgt. Für die Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland. Fast alle hier haben offizielle Schreiben vom Amt dabei, sei es vom Jobcenter oder anderen Einrichtungen. Denn: Diese fordern nun Geld zurück. Wie von der etwa Mitte 40-jährigen Frau, die ihren Namen nicht im Radio hören will. Auch sie hat für sieben Personen gebürgt, Familie, Eltern, Geschwister. Und ging - wie alle hier im Raum - davon aus, dass diese Bürgschaft mit der Änderung des Flüchtlings­status erlischt:

"Und dann kam die Überraschung: Ich habe jetzt vor ein paar Monaten die erste Rechnung in Höhe von 32.000 Euro ungefähr bekommen. Nur für eine Person."

Sie schaut immer noch etwas ratlos.

"Das war für mich wie ein Schock meines Lebens."»[7]

Kommentar: «Ein Gutmensch erfährt, dass sein gutmenschliches Handeln Konsequenzen hat, und erfährt den "Schock seines Lebens". Man fragt sich, in welcher geistigen Welt diese Menschen leben. Sie wollen mal eben Weltretter spielen, den Gutmenschen­bonus einstreichen und haben augenscheinlich nicht auf der Rechnung, dass für die hergebrachten Flüchtlinge weiterhin Kosten entstehen. Und die Chuzpe ist, dass sie es noch als ungerecht empfinden, dass man sich an die Verursacher der Kosten wendet und bei ihnen das Geld für ihre Gutmenschentat eintreiben will. Ein Land, das solche Bürger hat, ist wahrhaft verloren.»
Zitat: «Füchtlingsbürgin ermöglichte fünf Syrern die #Einreise, will die #Kosten von 45.000 € dann nicht übernehmen, klagt und gewinnt - Jobcenter gibt klein bei, denn dass Gericht war der Meinung, Leistungs­fähigkeit der Bürgin sei nicht hinreichend geprüft worden»[8]
Kommentar: «Schwupps, und wieder ist ein Weib seiner Verantwortung enthoben.»
Zitat: «Erneut muss eine Bonner Flüchtlingsbürgin keine Sozial­leistungen an das Jobcenter zurück­zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Die Klägerin hatte sich nach Angaben einer Bonner Initiative von Flüchtlings­bürgen verpflichtet, für den Lebens­unterhalt einer fünf­köpfigen Familie aus Syrien aufzukommen.»[9]
Zitat: «Dass die Flüchtlingsbürgen nicht zahlen müssen, privatisiert die moralische Prämie und sozialisiert die Kosten.» - Norbert Bolz[10]

Einzelnachweise

  1. Flüchtlingspaten Syrien: Verpflichtungsgeber: Namen und Gesichter
  2. Sandrine Harder: Offenbar Lösung für Flüchtlingsbürgen in Sicht, ndr.de am 12. Dezember 2018
  3. Twitter: @Einzelfallinfos - 14. Dez. 2018 - 02:00 Uhr
  4. Henriette Jedicke: Bürge klagt: Ich habe syrischen Flüchtlingen geholfen - jetzt soll ich Zehntausende Euro zahlen, Focus am 17. Juli 2018
    Anreißer: Im nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke bekommen derzeit zahlreiche Flüchtlings­paten Post von Jobcentern und Kommunen. Der Grund: Die Behörden verlangen von den Helfern die Nachzahlung der Lebens­haltungs­kosten von Flüchtlingen, für die sie einst gebürgt haben. - Betroffen ist auch Stefan Straube-Neumann. Der heute 64-Jährige engagiert sich seit Jahrzehnten für Syrer in seinem Landkreis. Wie viele weitere Helfer war auch er 2014 bereit, für eine Flüchtlings­familie zu bürgen.
  5. 5,0 5,1 Kommentar: Das war der Plan: "Helfen", Gutmenschen-Prämie kassieren und dann sollten andere für die Lebens­haltungs­kosten der Flüchtlinge aufkommen, bei denen bei der Einschleusung geholfen hat.
  6. Henriette Jedicke: Behörden fordern bis zu 60.000 Euro: Rechtsanwalt erklärt das vertrackte Problem mit den Flüchtlingsbürgen, Focus am 19. Juli 2018
  7. Moritz Küpper: Rechnungen von Sozialämtern und Jobcentern: Flüchtlingsbürgen sollen zahlen, Deutschlandfunk am 10. Juli 2018
  8. Twitter: @Einzelfallinfos - 14. Dez. 2018 - 10:55 Uhr
  9. Bürgschaften für Flüchtlinge: Jobcenter zieht Kostenbescheid für Bonnerin zurück, General-Anzeiger am 12. Dezember 2018
  10. Twitter: @NorbertBolz - 31. Jan. 2019 - 10:13 Uhr