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Claus Plantiko

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Claus Plantiko
RA Claus Plantiko
Geboren 24. Juni 1938
Beruf Jurist

Claus Plantiko (* 1938) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Bürgerrechtler und Publizist. Er lebt in Bonn am Rhein.

Nach seinem Ausscheiden als Generalstabsoffizier im Rang eines Oberstleutnant studierte Claus Plantiko Jura, ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Bonn tätig und von Oktober 2004 bis 2008 für die UWG Bonn[wp] dort auch unabhängiger Stadtverordneter.

Als Publizist ist Claus Plantiko offensiver Vertreter der Gewalten­trennungs­lehre im traditionellen Sinn der französischen Aufklärung, fordert auch in Deutschland "Richterwahl auf Zeit durchs Volk"[1] und, in Form einer Verfassungsbeschwerde (2005), die vorrangige Souveränität der Bundesrepublik Deutschland vor EU-Regelungen.

Wegen seiner so mandanten­zentrierten wie menschen- und grundrechts­bezogenen, dabei sprachlich-scharfzüngigen, logisch-stringenten und berufsrichterlich-kritischen Schriftsätze wurde Claus Plantiko wegen "Beleidigung" nach § 185 Strafgesetzbuch verurteilt und war seit 2002 dem Versuch, ihm seine Anwaltszulassung zu entziehen, ausgesetzt. 2008 verlor er dann doch seine Anwaltszulassung.

Verfahren wegen Beleidigung 2006

Claus Plantiko musste sich am 08.12.2006 am Amtsgericht Bonn wegen des Vorwurfs der Richter­beleidigung verantworten. Der Rechtsanwalt und Bonner Kommunal­politiker wurde im Gerichtssaal von den Prozess­beobachtern mit weißen Rosen, dem Symbol des gewaltlosen Widerstandes, und mit Beifall empfangen. RA Plantiko habe den Richtern "Verfassungs­hochverrat im Amt" und "Rechtsbeugung" vorgeworfen, so die Anklage. Außerdem habe er das Gericht mit "Hitlers und Stalins[wp] Ausnahme­gerichts­barkeit" verglichen. Plantiko entschuldigte sich mit der Auffassung, er habe keinen Richter persönlich beleidigen wollen, sondern nach seiner Ansicht nur "die Wahrheit" gesagt, da es in Deutschland keine Volkshoheit und Gewalten­trennung gäbe. Das Amtsgericht fand, "die Grenzen seien überschritten" und verurteilte den streitbaren Anwalt wegen Richterbeleidigung in insgesamt sieben Fällen zu 18.000 Euro Geldstrafe. Im Publikum gab es Protest gegen das Urteil. Justizkritiker meinten, der Weg zu einem funktionierenden Rechtsstaat müsse erst gegangen werden und kündigten weitere Aktivitäten an.[2] Die Bonner Lokalausgabe der Kölnischen Rundschau erweckte durch ihre Berichterstattung "Im Publikum gab es sowohl Proteste gegen das Urteil, als auch Anerkennung für die 'faire Prozessführung'. Und sogar zwei weiße Rosen für den Richter." den Eindruck, der Richter hätte für seine 'faire Prozessführung' sogar zwei weiße Rosen erhalten. Die Symbolik der Weiße Rose[wp] als Symbol für gewaltlosen Widerstand der Geschwister Scholl mit Hilfe von Flugblättern wurde somit von der Kölnischen Rundschau ins Gegenteil verkehrt.[3]

Zitate

Gewaltentrennung nach Montesquieu (1689-1755)
"Lorsque dans la même personne ou dans la même corps de magistrature, la puissance législative est réunie á la puissance exécutrice, il n'y a point de liberté; parce qu'on peut craindre que le même monarque ou le même sénat ne fasse des lois tyranniques pour les exécuter tyranniquement."
(Immer dann, wenn in derselben Person oder im selben Beamtenkorps die gesetzgebende mit der vollziehenden Staatsgewalt vereint ist, gibt es überhaupt keine Freiheit, denn man kann befürchten, daß derselbe Alleinherrscher oder Staatsrat tyrannische Gesetze macht, um sie tyrannisch zu vollstrecken.)
"Il n'y a point encore de liberté si la puissance de juger n'est pas séparée de la puissance législative et de l'exécutrice. Si elle était jointe à la puissance législative, le pouvoir sur la vie et la liberté des citoyens serait arbitraire: car le juge serait législateur. Si elle était jointe á la puissance exécutrice, le juge pourrait avoir la force d'un oppresseur. Tout serait perdu si le même corps des principaux, ou des nobles, ou du peuple, exercaient ces trois pouvoirs: celui de faire les lois, celui d'exécuter les résolutions publiques, et celui de juger les crimes ou les différends des particuliers."
(Es gibt überhaupt keine Freiheit mehr, wenn die rechtsprechende Gewalt nicht von der gesetzgebenden und der vollziehenden getrennt ist. Wäre sie mit der gesetzgebenden vereint, wäre die Gewalt über das Leben und die Freiheit der Bürger willkürlich: denn der Richter wäre Gesetzgeber. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt vereint, könnte der Richter die Macht eines Unterdrückers haben. Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder dieselbe Gruppe von Führern oder Adligen oder des Volkes die drei Gewalten ausübte: die, Gesetze zu machen, die, öffentliche Beschlüsse auszuführen, und die, über Straftaten zu richten oder über Streitigkeiten Privater.)[4]
Der Bürger als Klient im Würge­griff zwischen Rechts­anwalt und Richter
Zitat: «Bankern ähnlich bereichern sich Anwälte, indem sie sich mit ihrer Dominanz im Bundestag über Gebühren­ordnung und Anwaltszwang bei allen höheren Gerichten per Gesetz fürs Justizwesen system­relevant machen. Zwischen Richtern (Beamten ohne Dienstaufsicht) und Anwälten (Beamten ohne Gehalt) herrscht eine Unrechts­symbiose zum Vorteil beider, zu der erstere Rechtsbeugung, letztere Parteiverrat beitragen, s. anhängendes FR-Zerrbild, aber zum Nachteil des Recht­suchenden, der das Theater ohne Aussicht auf Recht bezahlen muß, so wie der Steuerzahler die Banken und die sie zu Lasten Dritter rettenden Politiker. Wer bis zur Oberkante Unterlippe im institutionalisierten Korruptions­sumpf steckt, kann sich nicht an seinem Ethikschopf herausziehen, hat wahr­scheinlich gar keinen mehr, denn ein Organ, das über Jahr­hunderte nicht benutzt wird, verkümmert, wie die Schwimmblase zum Blinddarm.» - Claus Plantiko[5]
Zitat: «Claus Plantiko war nicht uneingeschränkt bereit, Missstände in der Justiz hinzunehmen oder gar zu unterstützen. Daraufhin entzog die Rechts­anwalts­kammer Köln dem Anwalt Plantiko die Zulassung [...] Immer wieder wurden Ärzte beauftragt, Plantiko für geisteskrank zu erklären; weil aber von den mittlerweile sieben Gutachtern kein einziger bei Plantiko Geistes­störungen diagnostizieren konnte, wurde Plantiko dann einfachhin von den Richtern für geisteskrank erklärt.» - Rolf Hermann Lingen[6]

Literatur

  • Rechtsanwaltskammer Bukarest: Anwaltliche Zulassung des Herrn Claus Plantiko. Entscheidung Nr. 1067 vom 14. September 2011 - im Netz

Einzelnachweise

  1. Richterwahl auf Zeit durchs Volk - Ein Plädoyer mit Konsequenzen, Wissenschaftlicher Aufsatz, 2004, 32 Seiten
  2. Richterbeleidigung! Ratsherr und Rechtsanwalt Claus Plantiko aus Bonn vor Gericht, Odenwald-Geschichten am 11. Dezember 2006
  3. Peter Kleinert: "Weiße Rose" für Konstantin, Neue Rheinische Zeitung, Online-Flyer Nr. 118 vom 24.10.2007
  4. Zitate aus "De l'esprit des loi" (1748) VI/6; deutsch von Claus Plantiko; zitiert nach: ders., "Richterwahl auf Zeit durchs Volk". Ein Plädoyer mit Konsequenzen: Kritisch-rechts­wissenschaftliche Studie zur berufs­richterlichen Legitimationsproblematik in Deutschland [2004]
  5. "Anwälte im Ethikfieber", Leserbrief an die FAZ vom 4. Juni 2011
  6. Berufsunwürdige Kollegen, Pressemitteilung vom 14.06.2010

Netzverweise