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Beate Zschäpe

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Beate Zschäpe
Beate Zschaepe.jpg
Geboren 2. Januar 1975

Beate Zschäpe (* 1975 als Beate Apel; Aliasnamen: Susann Dienelt, Mandy Pohl, Bärbel Bucilowski und weitere[1]) ist eine deutsche Rechtsextremistin und ein Mitglied der Terrorgruppe National­sozialistischer Untergrund (NSU).

Als Hauptangeklagte im NSU-Prozess wurde sie am 11. Juli 2018 als Mittäterin[wp] bei der Ermordung von zehn Menschen und wegen anderer Taten vom Ober­landes­gericht München zu lebenslanger Haft[wp] verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld[wp] fest. Das Urteil ist rechtskräftig.[2]

Der Fall

Beate Zschäpe war Mitglied der terroristischen Vereinigung National­sozialistischer Untergrund (NSU) und wurde als Mittäterin der Ermordung von zehn Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt. In den 1990er Jahren beteiligte sie sich bereits an Hetzjagden auf linke Jugendliche und der Erpressung vietnamesischer Zigaretten­händler, in einer von ihr angemieteten Garage fand man später Rohrbomben. 2011 setzte sie die konspirative Wohnung der NSU in Brand und nahm dabei den Tod einer bett­lägerigen Frau in dem Mehr­familienhaus in Kauf. Im Übrigen wurden kinder­pornographische Dateien auf ihrem Computer gefunden.

Wie bei Verbrecherinnen üblich leugnete Zschäpe ihren Teil der Verantwortung an den Morden, schob stattdessen alle Schuld den beteiligten Männern zu und versuchte, sich als unschuldige Frau zu inszenieren, als schwach und abhängig von ihren Mitverschwörern. Was in diesem Fall allerdings nicht funktionierte, nicht zuletzt, weil sie von Gutachter und Zeugen als dominant und kämpferisch beschrieben wurde, als eine, die sich Männern gegenüber überlegen gebe. Zschäpe hatte diesem Gutachter das Gespräch verweigert und stattdessen mit einem ihr genehmen Gutachter gesprochen, der ihr anschließend eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund schwerer Persönlichkeits­störung bescheinigte.

Feministische Rezeption der Berichterstattung

Wie Ideologie uns blind für das Offensichtliche machen kann, zeigt Charlie Kaufhold, ehemalige Gender-Studentin, deren Abschlussarbeit über die mediale Bericht­erstattung im Fall Zschäpe als Buch von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und dem AStA der Uni Potsdam gefördert wurde.

Ihre durchgängig korrekten und mit zahllosen Beispielen untermauerten Beobachtungen, dass nämlich Zschäpe in den Medien entweder verharmlost oder dämonisiert wird, führt sie nicht etwa zu dem naheliegenden Schluss, dass Frauen in unserer Gesellschaft idealisiert werden und deshalb jede Straftat einer Frau entweder entschuldigt oder sie selbst zur großen Ausnahme erklärt werden muss ("von der Norm abweichend", schreibt Kaufhold selbst auf S. 9), damit kein Hauch eines Schattens auf das weibliche Geschlecht fällt. Stattdessen glaubt sie, dies geschähe, um das deutsche Volk von einer Mitschuld an den faschistisch motivierten Taten der NSU und den "rassistischen Strukturen in Deutschland" (S. 9) zu entlasten, in einem Land also, in dem praktisch jede Woche im Fernsehen Filme über die Schrecken des Nationalsozialismus gezeigt, Milliarden von Steuergeldern für den Kampf gegen Rechts ausgegeben und Filme umso sicherer gefördert oder Bücher mit Preisen überhäuft werden, je mehr sie sich mit der NS-Zeit beschäftigen.

In einer Fußnote (S. 12) entschuldigt Frau Kaufhold im Übrigen linken Terrorismus im Gegensatz zu rechtem damit, dass die einen eine "emanzipatorische Position" vertreten würden und "die Abschaffung jeglicher Herrschafts­verhältnisse" zum Ziel hätten, während die anderen einer "menschen­verachtenden Ideologie" anhingen. Was in diesem Fall besonders absurd ist, da Zschäpe ursprünglich zur linken Punkszene gehörte, ehe sie ins rechte Lager wechselte.

Doch zurück zum Kern des Buches. In ihrem mit stereotypen Floskeln ("Dominanz­gesellschaft") durchsetzten Text behauptet Kaufhold: "Durch die bagatellisierenden Feminisierungen (...) können ihre [Zschäpes] Taten als irrelevant dargestellt werden" (S. 9), dadurch könne sie als Identifikations­figur für die "Dominanz­gesellschaft" fungieren, der es auf diese Weise möglich werde, Mitschuld an rassistischen Taten abzuwehren. Frau Kaufhold zieht also den weit hergeholten Schluss, dass eine Verbrecherin klischeehaft als unschuldiges Weibchen gezeichnet wird, damit sich die in keiner Beziehung zu ihr stehenden Menschen in Deutschland mit ihr identifizieren können (einschließlich der Männer), der weit näherliegenderen Vermutung vor, dass eine Frau als Weibchen geschildert wird, um Frauen als Ganzes zu entlasten.

Zudem fragt sich, wenn es denn dabei um die Abwehr von Mitschuld bei faschistisch motivierten Verbrechen ginge, warum nicht auch die Männer der NSU auf eine Weise geschildert werden, die "ihre Taten als irrelevant" darstellen. Speziell, damit sich der männliche Teil des Volkes mit ihnen identifizieren könnte. Und warum, wie Kaufhold selbst zugibt, ohne sich offenbar der Brisanz des Gesagten bewusst zu werden, Zschäpe "explizit als Mitläuferin" und "aus dem Kollektiv der 'Haupttäter' ausgeklammert" (S. 38) dargestellt und "ihre ideologische Überzeugung" damit "verneint" wird (S. 40).

Auch dass sich die verharmlosende/dämonisierende Bericht­erstattung über Zschäpe in nichts von der Bericht­erstattung über Verbrechen von Frauen unterscheidet, deren Taten keinen politischen Hintergrund haben, etwa bei Kindesmorden, bringt weder sie noch jene anderen Feministinnen, auf die sie sich beruft, dazu, über ihre unausgesprochenen Annahmen nachzudenken.

Für Menschen, die besessen sind vom Thema Geschlecht, eine bemerkenswerte Blindheit.



Quellen
Charlie Kaufhold: In guter Gesellschaft? (Edition Assemblage, Münster 2015)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Zschäpe
https://de.wikipedia.org/wiki/NSU-Prozess
– Alternativlos-Aquarium[3]

Verurteilung Zschäpes

Drei Juristen meinen laut Telepolis, die Verurteilung von Beate Zschäpe in Sachen NSU sei nicht haltbar, weil die ihr Urteil nicht mit Beweisen, sondern mit irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten begründet hätten. Zschäpe sei als Mittäterin verurteilt worden, obwohl sie an keinem der Tatorte gewesen sei:
Zitat: «Das Problem beschreiben sie so: "Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war." Mit­täter­schaft gebe es gesetzlich und in der höchst­richterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.

Hat sie aber auch nach Feststellung der Münchner Richter nicht. [...]

Die drei Berliner Juristen ziehen zudem einen Vergleich zu den Entscheidungen des Bundes­gerichts­hofs in einem anderen Terror­komplex, nämlich der Ermordung des früheren General­bundes­anwalts Siegfried Buback[wp] im April 1977 und der Rolle der links­extremen Terroristin Verena Becker[wp] bei dieser Tat. Becker habe zwar "großes Tat­interesse" gezeigt, sie habe auch dazu gestanden, "den demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten zu bekämpfen". Aber sie sei eben "an der eigentlichen Tat­ausführung nicht beteiligt" gewesen.

Der Bundesgerichtshof habe darum in einer Haft­entscheidung festgestellt, dass es auch "im Bereich terroristischer Kriminalität" keinen Grund dafür gebe, von den "allgemeinen Maßstäben für die Begründung der Mit­täter­schaft" abzuweichen.»[4]

Interessanter Vergleich zwischen linken und rechtem Terrorismus. War es ein politisches Urteil, weil man einen Verurteilten brauchte und die anderen eben tot sind?

Hadmut Danisch[5]

Einzelnachweise

  1. Die Nazi Braut - Das Geheimnis der Beate Zschäpe, in: ZDFinfo via YouTube, 22. Februar 2014.
  2. NSU-Prozess: Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei Helfer rechtskräftig, Die Welt am 19. August 2021
  3. Zum Weltfrauentag: Beate Zschäpe, Alternativlos-Aquarium am 8. März 2022
  4. Christoph Lemmer: Kippt das Mordurteil gegen Zschäpe?, Heise/Telepolis am 31. August 2020
  5. Hadmut Danisch: Hang 'er higher: Über Mord und Maßstäbe, Ansichten eines Informatikers am 1. September 2020

Netzverweise