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Ann-Veruschka Jurisch

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Ann-Veruschka Jurisch
Geboren 10. Januar 1972
Parteibuch Freie Demokratische Partei
Abtreibungs­bewerbungs­gesetz Ann-Veruschka Jurisch stimmte am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundes­tag für das Abtreibungs­bewerbungs­gesetz, womit nun das Werben für die Tötung Ungeborener für Ärzte straflos gestellt wurde.
Pandemie­vertrag Ann-Veruschka Jurisch stimmte am 12. Mai 2023 im Deutschen Bundes­tag für den WHO-Pandemievertrag.
AbgeordnetenWatch Ann-Veruschka Jurisch
URL avjurisch.de

Ann-Veruschka Jurisch (* 1972) ist eine deutsche Politikerin und seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Berufliches

Jurisch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz mit anschließender Ablegung beider Staatsexamina. Sie promovierte dort ebenfalls 2001 mit einer Arbeit über das Verbraucher­insolvenz­recht nach deutschem und US-amerikanischem Insolvenzrecht. Von 2002 bis 2006 war sie im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tätig, u.a. als Länder­referentin im Südostasien-Referat für Vietnam, Myanmar und Thailand. 2005 wechselte sie an die Deutsche Botschaft in Hanoi. Von 2006 bis 2021 war sie als Geschäftsführerin im Bereich gemeinnütziger Stiftungen tätig und von 2020 bis 2021 am Center für Philanthropie an der Universität Liechtenstein Fachexpertin für Gemeinnützigkeit. Im Jahr 2019 schloss sie erfolgreich einen berufs­begleitenden Masterabschluss in internationalen Beziehungen an der Fletcher School of Law and Diplomacy in Boston ab.

Politisches

Im Jahr 2013 trat Jurisch in die FDP ein und amtiert seit 2015 als Ortsvorsitzende der FDP Konstanz. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 kandidierte sie als Zweitkandidatin neben Jürgen Keck.

Zur Bundestagswahl 2021 trat Jurisch im Wahlkreis Konstanz an und zog über Platz 14 der Landesliste der FDP Baden-Württemberg in den 20. Deutschen Bundestag ein. Im Bundestag ist sie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, sowie im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union.

Jurisch ist ordentliches Mitglied im Innenausschuss des Bundestages und im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Sie ist Bericht­erstatterin der Fraktion der Freien Demokraten im Bereich Innenpolitik für Ehrenamt, reguläre Einwanderung und Freizügigkeit in der EU. Im Bereich EU-Politik ist Jurisch zuständig für die europäische Innen- und Sicherheits­politik (bspw. Polizei und Justiz, Katastrophenschutz, Grenzschutz und Migration) und die Themen Asien, Afrika und Karibik sowie den Europäischen Wirtschaftsraum. Zusätzlich verantwortet sie unter anderem die Themen betreffs der Länder Portugal, Island und Schweiz aus EU-Perspektive.

Zudem ist Jurisch stellvertretendes Mitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung. Seit dem 8. Juli 2022 ist sie Mitglied im 1. Untersuchungs­ausschuss der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, der die Umstände des Abzugs der Bundeswehrtruppen aus Afghanistan aufklären soll.

Positionen

Jurisch setzt sich im Rahmen ihrer Arbeit insbesondere für eine Modernisierung des Einwanderungs­rechts[1] in Deutschland ein. Ein modernes Einwanderungs­recht solle nach ihren Vorstellungen ein Punktesystem (Einwanderung) enthalten, sowie Berufserfahrung und einen abgeschlossen Arbeitsvertrag priorisieren.

In ihrem Wahlkreis Konstanz setzt sich Jurisch für die Ausbau der Gäubahn ein, um eine bessere Anbindung der Region an Stuttgart zu gewährleisten. Im Bundestag initiierte sie dazu unter Abgeordneten der Koalition ein gemeinsames Schreiben an Bundesminister Volker Wissing. Darin forderten die Abgeordneten eine Zeitplanung sowie Finanzierungs­zusagen.

Privates

Sie ist evangelischer Konfession, verheiratet und Mutter von drei Kindern.

Einzelnachweise

  1. Anmerkung: Deutschland befindet sich in puncto Migrations­politik in einer paradoxen Situation, die dadurch gekennzeichnet, dass zwar einerseits von den konservativen Kartell­parteien CDU und CSU die Festlegung Deutschlands als Einwanderungsland - zumindest offiziell - weiterhin abgelehnt wird, jedoch gleichzeitig andererseits aufgrund der limitierten Souveränität die Erarbeitung eines Einwanderungs­rechts und dazugehöriger Gesetze nicht möglich ist, mit der logischen Konsequenz, dass Deutschland de facto ein Zuwanderungsland ist, welches den Zuzug von Fremden in sein Hoheitsgebiet - maßgeblich mitverursacht durch einen, insbesondere von den Grünen geförderten, national­masochistischen Schuldkult - weder quantitativ noch qualitativ steuern kann.

Netzverweise