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Umgangsausschluss

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Aus der Rubrik "Frauen und Männer sind gleich", aber manche Geschlechter sind gleicher:

Ich bekam am Freitag einen Anruf der Mutter, in dem sie mir drohte, dass ich bei einem Besuch der öffentlichen Veranstaltung im Rahmen eines schulischen Zirkus­projektes auf Veranlassung der Schule (?) "von der Polizei abgeführt" werden würde.

Ich habe das Gemeinsame Sorgerecht.

Ich weiß nichts von einer entsprechenden Absprache zwischen der Mutter und wem auch immer.

Wir haben die Situation, dass ich vorläufig für ein Jahr keinen Umgang mehr wahrnehmen darf, aber dies ist ja kein Verbot, an Schul­veranstaltungen teilzunehmen bzw. meiner Tochter bei besonderen Anlässen nicht mehr begegnen zu dürfen.

Der Umgangsausschluss beruht laut Gutachten auf einer Beziehungs­störung meiner Tochter zu mir. Die Gründe dafür werden mit dem hoch­strittigen Verhalten der Eltern angegeben und sollen im Familiensystem therapeutisch bearbeitet werden. Leider wurde ein solcher Therapie­prozess bereits vor zwei Jahren von der Mutter abgebrochen! Außerdem wollten die Professionen nicht deutlich werden und haben deshalb die einseitige Kommunikations­unwilligkeit der Mutter als beiderseitiges Kommunikations­unvermögen wahrgenommen.

Ich würde mir sehr wünschen, wenn mit Unterstützung Dritter Begegnungsoptionen[ext] zwischen mir und meiner Tochter offengehalten und unterstützt werden, und nicht das entfremdende Verhalten der Mutter noch befördert wird. Dazu bin ich gerne zu Gesprächen - etwa mit der Schulsozial­arbeiterin - bereit.

Natürlich bin ich immer auch bereit, auf Hinweise von Professionen und Wünsche meiner Tochter einzugehen - allerdings nicht auf Drohungen der Mutter.

Kann es ein Problem für die Schule darstellen, wenn ich die Zirkus­veranstaltung als Zuschauer besuche, um dort meine Tochter in ihrem Handlungsumfeld zu erleben, und gibt es eine Absprache zu polizeilichen Maßnahmen, wie die Mutter behauptet?


27.03.2023
Hallo Hans,

da ist ein vielschichtiges und kompliziertes Problem angesprochen.

Gerade, weil die Mutter allein für die Situation verantwortlich ist und weil die Professionen das nicht deutlich erkennen und benennen wollen, haben wir ja das Problem.

Das Desaster für die Kinder ist inszeniert durch die Mutter und wird durch die Professionen am Leben gehalten, denn sie nehmen Ersatzhandlungen vor, anstatt die Mutter in die Verantwortung zu nehmen für das, was sie anrichtet. Sie wird als erwachsene Frau vom System wie ein Kind oder eine Behinderte behandelt und von jeder Verantwortungs­fähigkeit für ihr Verhalten freigehalten.

Dabei gibt es extra einen Paragraphen für das, was die Mutter verbricht: § 1684 BGB. Es wird aber so getan, als gäbe es diesen nicht. Die Professionen selbst missachten die Gesetzeslage, weil unser aktuelles politisches System das so für gut und richtig hält.

Mütter sind per se immer gut.[1] Deshalb haben sie a priori als nicht eheliche Mütter das Alleinige Sorgerecht. Und deshalb gab es die Katastrophen in Staufen und anderswo.

Es gibt keinen Umgang. Dieser ist ausgesetzt. Begegnungs­optionen gibt es nur, wenn diese in der Verhandlung benannt wurden.

Ein Handeln "von der Schule aus" gibt es eigentlich nur, wenn Dir von der Schule ein Hausverbot erteilt wurde.

Es muss natürlich angenommen werden, dass gerade diese Mutter die Schule instrumentalisiert hat, um gegen Dich Stimmung zu machen. Sie hat diese wohl durch Falsch­informationen hinter sich gebracht und hat wohl sogar die Polizei schon vorinformiert.

Wenn Du die Veranstaltung nutzen solltest, um Deine Tochter zu treffen, dann muss das unterbunden werden, weil es einen Umgangsausschluss gibt.

Wenn Du an der Veranstaltung teilnimmst und sichtbar werden lässt, dass Du diese Gelegenheit nicht nutzen willst, um Deine Tochter zu treffen, müsste das OK sein.

Du musst natürlich damit rechnen, dass diese Mutter Dich als Schuldigen inszenieren will und alles daransetzt, möglichst öffentlich werden zu lassen, dass Du Dich falsch verhältst. Sie wartet also nur darauf, Dich dort zu sehen, um daraus einen richtigen öffentlichen Zirkus zu machen.

UND - sie hat die Kinder auf dieses Szenario vorbereitet und hat Dich als Schreck­gespenst aufgeblasen, um durch die Kinder Schock­reaktionen zu provozieren, wenn sie Dich auch nur sehen. Dann kann sie mit dem Finger auf Dich zeigen: Seht nur alle, was dieses perverse Scheusal angerichtet hat! Niemand sieht dann die Perversion der Mutter, die ihre Schamlosigkeit öffentlich auf Dich projiziert.

Wenn Du Dich dazu entscheidest, zur Veranstaltung gehen zu wollen, dann nur unter drei Voraussetzungen:

  1. Du nimmst Kontakt mit der Polizei auf, am besten durch Deine Anwältin, und erklärst, dass der Besuch einer öffentlichen Schulveranstaltung für Dich nicht verboten ist, wenn Du diese nicht nutzen willst, um mit Deiner Tochter direkt in Kontakt zu kommen. Es zeigt nur: Der Papa ist noch existent, ist nicht gestorben und hat noch Interesse an mir.
  2. Du nimmst im Vorfeld Kontakt mit der Schule auf, erklärst dasselbe Problem und beziehst Dich auf die Bemerkung der Mutter, dass die Schule sich so verhalten würde, als hättest Du ein Hausverbot.
  3. Du stellst sicher, dass es keine direkte Begegnung sowohl zwischen Dir und den Kindern als auch Dir und der Mutter gibt. Es muss deutlich werden, dass Du Begegnungen bewusst vermeidest. Es muss gesichert sein, dass alles in diesem Kontext per Video dokumentiert wird. Viele Eltern machen das im Rahmen von Schul­veranstaltungen. Wenn Du also jemanden mitfilmen lässt, fällt das nicht auf.

Du müsstest also Deine Anwesenheit auf dieser Veranstaltung mindestens ebenso aufwändig vorbereiten wie die Mutter Deine öffentliche Beschuldigung vorbereitet.[2]


28.03.2023
Hallo Franzjörg,

ich hatte soeben ein Telefonat mit der Schule. Die Schule würde mir in der Tat den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. Offenbar hat die Direktorin dazu Rücksprache mit dem Schulamt genommen. Ansonsten das Übliche: Sehr verständnisvolles Gespräch! Habe auch darum gebeten, die Zeugnisse unterschreiben zu können. Sie kennen nun auch die Sichtweise des Vaters. Die Schule kann natürlich nichts weiter tun und bedankt sich für den guten Austausch![3]

Die gängige Schleife - aber nachvollziehbar.


OHNE WEITEREN KOMMENTAR...

Franzjörg Krieg[4]

Wozu braucht es all diese Schulsozial­arbeiter und Schulsozial­arbeiterInnen, wenn das gesamte System dysfunktional ist und bleibt?

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Franzjörg Krieg: Das fatale Axiom der "Guten Mutter", 17. Januar 2018
  2. WikiMANNia-Kommentar: Das Drehbuch eines James-Bond-Films ist nichts gegen Familiendramen in Deutschland! Wer will unter diesen Rahmenbedinungen noch Vater werden?!??
  3. WikiMANNia-Kommentar: Terroristen und gewalttätige Migranten werden in Deutschland besser behandelt als Väter!
  4. Franzjörg Krieg: Umgangsausschluss und Begegnungsoptionen, 28. März 2023
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise