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Sorgerechtsverfahren
Unter den Begriff Sorgerechtsverfahren fallen sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen nach einer Scheidung bzw. Trennung, in denen es darum geht, ob einem Elternteil das Sorgerecht bzw. Teile davon entzogen werden sollen.
Teilbereiche, die auch bei (nominellem) Fortbestand der gemeinsamen Sorge separat auf ein Elternteil übertragen werden können, sind das sogenannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (ABR), außerdem die Schul- und Ausbildungssorge, die gesundheitliche Sorge und die Vermögenssorge.
Selbst Verfahren, bei denen eigentlich nur der Umgang zu regeln wäre, werden von deutschen Familiengerichten nach wie vor durch willkürliche Übertragung des ABR auf ein Elternteil (meist die Mutter) zum Sorgerechtsstreit eskaliert. Praktische Hinweise zur Prozessführung enthält der
Zahlen zu Sorgerechtsentscheidungen
- Freia Peters: Sorgerechtsverfahren: Das ist mein Kind!, Die Welt am 17. April 2016
- "Die Zahl der Sorgerechtsverfahren vor deutschen Gerichten steigt steil an."
- "Die Zahl der Sorgerechtsverfahren hat sich 2014 innerhalb von acht Jahren fast verdoppelt: von rund 83.000 Verfahren 2006 auf 147.000"
Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)