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Schutzschrift
Eine Schutzschrift (im Strafrecht auch Verteidigungsschrift) ist ein Schriftsatz an ein Gericht, der verhindern soll, dass im Rahmen eines befürchteten vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ein Entscheid zum Nachteil der Partei, die den Schriftsatz vorsorglich eingereicht hat, ergeht.[1]
Deutschland
Mit der Schutzschrift soll etwa verhindert werden, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Verfügungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung (§ 944 ZPO) des Antragsgegners erfolgt.
Schweiz
Die Schutzschrift ist in Art. 270 ZPO, welche auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, ausdrücklich vorgesehen.
Mustertext
AG Familiengericht des Wohnortes
Betreff: Schutzschrift wegen vermutetem Gewaltschutzverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund von Äußerungen meiner Frau ... und der Umstände, die sich mir gegenwärtig darstellen, muss ich davon ausgehen, dass meine Frau einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellt. Meine Frau hat mich am ... tätlich angegriffen und ist in unserer Ehe der gewalttätige Teil. Die Kinder … (geb. ...) und … (geb. ...) erleben gerade eine ungute Trennungsphase. Meine Frau hat mir angekündigt, ich werde meine Kinder nicht mehr sehen. Bitte entscheiden Sie einen etwaigen Antrag erst nach mündlichen Termin. Für Rückfragen stehe ich unter ... zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, |
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Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Schutzschrift
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: CheGuevara am 2. Januar 2015 - 03:34 Uhr
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)