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Schutzschrift

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Hauptseite » Staat » Recht » Schutzschrift

Eine Schutzschrift (im Strafrecht auch Verteidigungsschrift) ist ein Schriftsatz an ein Gericht, der verhindern soll, dass im Rahmen eines befürchteten vorläufigen Rechts­schutz­verfahrens ein Entscheid zum Nachteil der Partei, die den Schriftsatz vorsorglich eingereicht hat, ergeht.[1]

Deutschland

Mit der Schutzschrift soll etwa verhindert werden, dass im einstweiligen Verfügungs­verfahren ein Verfügungs­beschluss ohne mündliche Verhandlung (§ 944 ZPO) des Antragsgegners erfolgt.

Schweiz

Die Schutzschrift ist in Art. 270 ZPO, welche auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, ausdrücklich vorgesehen.

Mustertext

AG Familiengericht des Wohnortes

Betreff: Schutzschrift wegen vermutetem Gewaltschutzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Äußerungen meiner Frau ... und der Umstände, die sich mir gegenwärtig darstellen, muss ich davon ausgehen, dass meine Frau einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellt.

Meine Frau hat mich am ... tätlich angegriffen und ist in unserer Ehe der gewalttätige Teil.

Die Kinder … (geb. ...) und … (geb. ...) erleben gerade eine ungute Trennungs­phase. Meine Frau hat mir angekündigt, ich werde meine Kinder nicht mehr sehen.

Bitte entscheiden Sie einen etwaigen Antrag erst nach mündlichen Termin.

Für Rückfragen stehe ich unter ... zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

[2]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [3]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Schutzschrift
  2. TrennungsFAQ-Forum: CheGuevara am 2. Januar 2015 - 03:34 Uhr
  3. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)