Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. |
MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956. |
Psychologische Sachverständige
Psychologische Sachverständige werden von Gerichten bei verschiedenen Arten von Verfahren beauftragt.
Ein Tätigkeitsfeld in Strafprozessen sind so genannte Glaubhaftigkeitsgutachten, in den Sachverständige über die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Zeugen oder Angeklagten befinden sollen. Daneben treffen solche Sachverständigen Aussagen, ob Menschen zwangsweise in geschlossene psychiatrische Einrichtungen verbracht werden. Hier werden dann überwiegend Psychiater als Gutachter bestellt; auch sie werden aber oft als psychologische Sachverständige bezeichnet.
In Zivilsachen bzw. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden psychologische Sachverständige unter anderem in Sorgerechts- und Umgangsverfahren tätig.
Obwohl Sachverständigengutachten für die Betroffenen oft sehr gravierende Auswirkungen haben und diverse Studien aufzeigen, dass eine Vielzahl von Gutachten erhebliche Mängel aufweisen, ist die Qualifikation solcher Sachverständiger bislang in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Kaum zu glauben, aber neben Leuten, die ein Studium der Psychologie oder Pädagogik, Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik absolviert haben oder Arzt mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztausbildung sind, werden von einzelnen Gerichten auch Heilpraktiker und Kindergärtnerinnen beauftragt. Zu weiteren Einzelheiten sei auf den
und den
verwiesen.
Tätigkeitsbereiche für Rechtspsychologen
- Sozial- und Verkehrsrecht
- Verwaltung
- Berentung
- Berufliche Rehabilitation
- Weiterbildung
- Fahreignung
- Reha
- (Verkehrspsychologie eher eigener Bereich)
- im Bereich der Polizei
- im Bereich des Zivilrechts
Bereiche im Bereich der Polizei
- Bereich der Polizei
- Fallarbeit
- Gefahrenabwehr
- Verbrechensbekämpfung
- Krisenintervention
- Profiling
Tätigkeitsbereiche im Bereich des Zivilrechts
- Trennungen
- Scheidungen
- Vormundschaftsbetreuungen
- Haftungen usw. ...[1]
Einzelnachweise
- ↑ Dipl. Psych. Karin Schneider-Wolber: Rechtspsychologische Sachverständigentätigkeit
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)