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Polizeibeamt*innen

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Die Gewerkschaft der Polizei[wp] heult rum:

Staatsanwaltschaft Meiningen und das TMIK statuieren ein noch nicht dagewesenes Exempel.

Die GdP Thüringen empfiehlt allen Polizei­beamt*innen in Thüringen, ab sofort strafbare Handlungen, welche von ihnen in ihrer Freizeit festgestellt werden, nur nach reiflicher Überlegung zur Anzeige zu bringen, es eigentlich besser zu unterlassen. Das Legalitäts­prinzip ist natürlich nicht außer Kraft gesetzt. Diese Empfehlung ist die Konsequenz einer Reihe von Entscheidungen, die eine Staats­anwalt­schaft, in der Folge ein Amtsgericht und nicht zuletzt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales getroffen haben. Ein Kollege stellt eine Straftat in seiner Freizeit fest und bringt diese zur Anzeige. Der Beschuldigte bringt Zeugen für seine "Unschuld" bei, das Gericht hat daraufhin Zweifel an der Schuld und spricht den Beschuldigten frei. Soweit ein Sachverhalt der alltäglich scheint.
Jetzt kommt aber die Staats­anwalt­schaft Meiningen auf die Idee, die Verfahrens­kosten und die Auslagen des Beschuldigten den anzeigenden Polizei­beamten in Rechnung zu stellen und das Amtsgericht Sonneberg folgt diesem Antrag. Das sind völlig neue Seiten, welche von der Thüringer Judikative da an den Tag gelegt werden.
Da Gerichte bekannter Weise frei sind in ihren Entscheidungen und das auch gut so ist, ging der betroffene Polizei­beamte davon aus, dass der Dienst­rechts­schutz greifen wird. Aber weit gefehlt, das zuständige Referat im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ließ den Beamten fallen wie eine heiße Kartoffel. Mehrere Interventionen durch die GdP sogar beim Herrn Minister selbst, halfen nichts. Gestern erreichte uns die endgültige Entscheidung des TMIK, dass die Kosten nicht vom behördlichen Rechtsschutz getragen werden, sondern der Beamte dafür, dass er sich in seiner Freizeit um die öffentliche Sicherheit und Ordnung bemühte, die Zeche zu zahlen hat.
Braucht das Ministerium womöglich die finanziellen Mittel, um verlorene Verfahren zu begleichen?
Wir verstehen am Ende keine dieser Entscheidungen und möchten mit unserem Aufruf andere Kolleg*innen vor ähnlichen Folgen bewahren.
Zur Unterstützung für den betroffenen Kollegen ersuchen wir an dieser Stelle um die Solidarität und Unterstützung der GdP Mitglieder Thüringens und aller Menschen, die unseren Kollegen helfen wollen.

Wir bitten an dieser Stelle um Spenden für unseren Kollegen [...]

Sollte mehr Geld gespendet werden, als unser Kollege benötigt, wird der Polizei­hilfe­verein Thüringen weiteren Kolleg*innen in Not­situationen damit unter die Arme greifen. Die GdP Thüringen ist erschüttert darüber, dass wir so einen Weg beschreiten müssen und findet für die Entscheidung des TMIK keine weiteren Worte.

– Der Landesvorstand[1]
Zitat: «Wer von Polizeibeamt(Sternchen)innen spricht, hat es nicht besser verdient. Die sind doch selbst schon konditioniert!» - Rainer[2]

Ein weiterer Verein, der die Polizei unterwandert, ist der Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter[wp] (VelsPol). Der "Dachverband für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in der Polizei" setzt sich (*Trommelwirbel*) für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in der Polizei ein. (*Bingo!*) Außerdem unterstützt er Opfer von Gewalt gegen vorgenannte Personen­gruppen. Ferner versuchen die Mitglieder des Verbandes, Vorurteile innerhalb der Polizei und in der Gesellschaft abzubauen.[3]

Man kann sich lebhaft vorstellen, dass dieser Verein dafür sorgen wird, dass die Polizei nur noch mit sich selbst (und tatsächlichen, behaupteten und gefühlten Diskriminierungen) beschäftigt sein und die eigentliche Polizeiarbeit zum Erliegen kommen wird.

Einzelnachweise

  1. Thüringer Innenministerium lässt Polizeibeamt*innen im Regen stehen, Gewerkschaft der Polizei Thüringen am 4. Juni 2020
  2. WGvdL-Forum: Das trifft genau die Richtigen, Rainer am 9. Juni 2020 - 23:21 Uhr
  3. WikipediaVerband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter

Querverweise

Netzverweise