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Migrantenquote

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Hauptseite » Quotenregelung » Migrantenquote

Der Begriff Migrantenquote bezeichnet die gesetzlich oder anderweitig festgelegte Regelung der Bevorzugung von Migranten bei der Besetzung einer Arbeitsstelle oder eines Amtes. Unter dem Druck der politischen Vorgaben wird eine Vernachlässigung der Kriterien Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung (Kriterientrias) - mehr oder weniger bewusst - billigend in Kauf genommen.

Politische Vorgaben

Die SPD will die Position der Migranten in der eigenen Partei durch Erhöhung ihres Anteils an der Gesamtheit der Mitglieder stärken. Die damalige SPD-General­sekretärin Andrea Nahles kündigte 2011 einen Migrantenanteil von "mindestens 15 Prozent in allen Gremien" als langfristiges Ziel an.[1]

Der SPD-Bundesvorstand hat die Migrantenquote beschlossen.[2] Der Plan enthält allerdings Schwächen. Was formell noch überzeugend wirken mag, erweist sich in der Praxis als eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Zunächst wäre bei der Einführung der Migrantenquote zu klären, was in Deutschland diese Vorzugsbehandlung begründen soll. Bei der Frauenquote lässt sich das noch relativ einfach beurteilen, auch wenn der Staat inzwischen in hohem Maße den Versuch unternimmt, den Bedeutungsunterschied zwischen den Begrifflichkeiten Mann und Frau zu nivellieren.

Konkurrenz um Opferstatus und Quotenstellen

Die einfachste Antwort auf die Frage, wer für die Erfüllung der Migrantenquote in Frage kommt, wäre: jemand, der nicht in Deutschland geboren ist. Aber nach diesem Kriterium wäre auch jeder Deutsche, dessen Eltern sich zufällig zum Zeitpunkt der Geburt im Ausland aufhielten, ein Anwärter auf einen der quotierten Führungs­plätze, was natürlich eine unberechtigte Vorteilsnahme gegenüber den wirklichen Migranten zur Folge haben würde, also einer Person mit ausländischem Pass. Dies erscheint vordergründig nachvollziehbar, würde aber alle Personen ausschließen, die sich rechtzeitig haben einbürgern lassen oder überhaupt nie auf einer doppelten Staatsbürgerschaft bestanden haben, so wie es mit dem neuen Ein­bürgerungs­recht beabsichtigt war. Dies ist allerdings auch nicht praktikabel, weshalb nur der Verweis auf die Vorfahren, also die Abstammung der Eltern und Großeltern, bleibt.

Der Parteivorstand hat in einer gesondert vorgelegten Erklärung ausgeführt, dass als Migrant zu gelten habe, wer bis in die dritte Generation auf einen nicht­autochthonen, also eindeutig fremd­ländischen Familien­angehörigen verweisen kann. Doch was soll als fremd­ländisch gelten? Reicht eine französische Großmutter, oder muss der Vorfahre exotischer sein? Auch Thilo Sarrazin hätte Anspruch auf einen der Quotenplätze, wenn man die Kriterien zu großzügig auslegt. Seine Großmutter ist eine Engländerin, die Mutter stammt aus Westpreußen, welches heute aber in Polen liegt, woran sich die Frage anschließt, ob bei der Bestimmung des Migranten­status die Grenzen von 1937 gelten sollen oder doch lieber die von 1949 (womit automatisch alle Vertriebenen einen privilegierten Zugang zu SPD-Führungs­positionen hätten).[3]

Ariernachweis 2.0?

Es stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die SPD sich mit dem kleinen Nicht-Arier­nachweis[wp] (zwei Generationen) zufrieden geben wird. Wenn die deutschen Sozial­demokraten das ernsthaft umsetzen wollen, werden sie tatsächlich Nachweise wie Geburts­urkunden des Bewerbers und der Eltern (evtl. Großeltern) anfordern müssen, womöglich sogar direkt im Ausland. Ob sich die Initiatoren ernsthaft über die Folgen in der Praxis Gedanken gemacht haben? Möglicherweise wird es letztlich trotz allem aber auch diesmal viele unklare Fälle geben und am Ende auf "Wer Migrant ist, bestimme ich" hinauslaufen.[4]

Einzelnachweise

  1. Integrationsdebatte: SPD plant parteiinterne Migrantenquote, Die Zeit am 2. Mai 2011
  2. SPD: Gabriel drückt Migrantenquote durch, Spiegel am 9. Mai 2011
  3. Jan Fleischhauer: Ausländerquote bei der SPD: Vorwärts, Migranten!, Spiegel Online am 12. Dezember 2011
  4. (Neugelbes WGvdL-)Forum: SPD ist die Pest, Nihilator am 12. Dezember 2011 - 17:09 Uhr  (Archiv)

Netzverweise