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Kulturdeutsche
Der Begriff Kulturdeutsche (Determinativkompositum[wp] aus Kultur und Deutsche) ist eine Selbstbezeichnung für Personen, die sich allein über die deutsche Nationalkultur als deutsch definieren. Synonym ist nach Kultur Deutsche und das betreffende Volkstum wird als Kulturdeutschtum tituliert. Beiwort ist kulturdeutsch.
Definition
Der Terminus "Kulturdeutsche" kam um 1927 im Freistaat Preußen[wp] auf, als in der Weimarer Republik[wp] das Einbürgerungsrecht[wp] reformiert werden sollte. Der damalige Innenminister Albert Grzesinski[wp] wollte mit der Definition "nach Kultur Deutscher" durchsetzen, dass nur noch solche Personen die Staatsbürgerschaft erhielten, die in ihrer Heimat - diese konnte sich in einem deutschsprachigen oder fremdsprachigen Gebiet befinden - eine aktive Verbindung zum Deutschtum[wp] (Bekenntnis zur deutschen Nationalkultur) nachweisen konnten. Dazu zählten das Beherrschen der deutschen Sprache, der Besuch einer deutschen Schule und der Besitz eines deutschen Namens. Die Religion des Betreffenden war unerheblich. Das Gros der Innenminister der Länder bestand jedoch auf der Beibehaltung des althergebrachten Abstammungsprinzips[wp].
Der Begriff wird heute vor allem im so genannten dritten Lager[wp] Österreichs vertreten, das damit ausdrücken will, dass das Land und seine deutschsprachige Bevölkerung bis heute der deutschen Sprach- und Kulturnation angehören. So bekannten sich während einer Umfrage vom 12. März 2008 etwa 7 Prozent der Befragten als Angehörige des deutschen Volkes.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Österreicher fühlen sich heute als Nation, Der Standard am 12. März 2008
- Anreißer: 70 Jahre nach dem "Anschluss" stellen nur mehr sieben Prozent die österreichische Nation in Frage - 1956 waren es noch 47 Prozent.
Querverweise