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Asylant
Der Begriff Asylant setzt sich aus dem Hauptwort "Asyl"[wp] und dem Suffix "-ant"[wikt] zusammen, wobei das Suffix die an einen Wortstamm angehängte Endung ist, die der Wortbildung oder Flexion dient. Die Zufügung -ant gibt zu erkennen, daß eine Person etwas tut. Die Person, die Asyl erlangen will, bemüht sich um dieses. Nach den Regeln der Wortbildung ist der Begriff Asylant demnach sprachlich zutreffend und wertungsfrei, wie beispielsweise die ebenso gebildeten Begriffe Aspirant, Fabrikant, Informant, Komödiant, Laborant, Praktikant, Spekulant, Immigrant, Exilant, Hospitant, Simulant. Nachschlagewerke kannten noch bis zumindest in die 1980er Jahre nur den Begriff Asylant.
Im politisch-medialen Umfeld wird anstelle des Begriffs Asylant oft der Ausdruck Asylbewerber verwendet. Von der Wortbedeutung her sucht auch der "Bewerber"[wikt] um etwas nach. Assoziativ jedoch strebt im allgemeinen Verständnis ein Bewerber eine Stelle an (oder ein Amt), das heißt er will eine produktive, wertschöpfende Tätigkeit übernehmen, eine Vorstellung, die mit der Situation und Wirklichkeit eines Asylgesuchs nichts zu tun hat. Zudem kommt es oft vor, daß Bewerber ihre Bewerbung auch wieder zurückziehen, weil sie sich anders entschieden haben; dies geschieht bei Begehren auf Asyl jedoch so gut wie nicht, sondern das Asylbegehren zielt auf einen Rechtsanspruch und ist eine Karte, die nur einmal gespielt und auf die alle Hoffnung gesetzt wird. Schließlich hat der Adressat, bei dem eine Bewerbung eingereicht wird, in aller Regel die Freiheit, nach seinen Erfordernissen, Einschätzungen oder Wertungen einen Bewerber zurückzuweisen, ohne daß ihm dies negativ ausgelegt werden könnte, eine Konstellation, die mit dem Behördenhandeln und den massenhaften Rechtsbehelfs- und Klageverfahren in Asylangelegenheiten nichts gemein hat. Die Mehrzahl der Bewerber um Stellen und Ämter wird abgewiesen und klagt hiergegen nicht über Jahre auf Steuerzahlerkosten.
Der auch in Vorschriften verwendete Begriff des Asylbewerbers ist deshalb sprachlich schief. Allerdings geht das Bemühen, Sachverhalte durch beschönigende Begriffe aufzuwerten, regelmäßig schief (siehe Euphemismus-Tretmühle).
Der Staat, in dem die Asylanten ihr Begehren stellen, prüft in einem Verwaltungsverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention[wp] handelt und ob - vom Zielstaat sich selbst auferlegte - Abschiebungshindernisse vorliegen. In den Staaten der Europäischen Gemeinschaft bestimmt seit dem Jahr 2013 die Dublin-III-Verordnung[wp], welches EU-Land einen Asylantrag zu prüfen hat.
Dubliner Übereinkommen
In WikiPrawda ist allerdings von einem faktischen Außerkrafttreten des Dubliner Übereinkommens die Rede:
Zitat: | «Das Dubliner Übereinkommen ist als völkerrechtlicher[wp] Vertrag formal weiter gültig, wird aber inzwischen von europäischem Recht überlagert und nicht mehr angewendet.
Am 1. März 2003 trat die Dublin-II-Verordnung[wp] und am 1. Januar 2014 als deren Nachfolgeregelung die Dublin-III-Verordnung[wp] in Kraft. Zugleich ist der Anwenderkreis der Dublin-Regeln auf weitere EU-Mitgliedstaaten und über Zusatzabkommen auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt worden. Da Völkervertragsrecht nicht von europäischem Recht aufgehoben werden kann, bestimmt Artikel 24 Abs. 1 der Dublin-II-Verordnung, dass dieses das Dubliner Übereinkommen ersetzt. Die Dublin-III-Verordnung enthält keinen vergleichbaren Passus mehr; gleichwohl ist die Nichtanwendung des Dubliner Übereinkommens unter den Anwenderstaaten unstreitig.»[1] |
Man tut also so, als wenn Asylverfahren geregelt werden, was aber de facto nicht der Fall ist. Es findet vielmehr eine Auflösung der Rechtsstaatlichkeit statt.
Asylpolitik
Zitat: | «Das Mordkomplott eines syrischen Clans in Essen zeigt die Fehler der Asylpolitik. Es sind zu viele Menschen im Land, die hier nicht hingehören.
Den ebenso fassungslosen wie klaren Aussagen der Essener Staatsanwälte und Polizisten ist anzumerken, dass der versuchte "Ehrenmord"[wp] in Huttrop[2] kein x-beliebiger Kriminalfall für sie ist. Verständlich. Die kulturell bedingte Selbstverständlichkeit ist verstörend, mit der ein syrischer Familienclan mitten in Essen meinte, sein durch und durch krankes "Ehrgefühl" in Bezug auf Geschlechterbeziehungen mit einem brutalen Mordkomplott unterstreichen zu müssen. Der Fall ist zudem eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber dem Gastland, das diese so genannten Flüchtlinge aufnahm und seither in der Regel auf Kosten der Allgemeinheit versorgt. Alle Beteiligten wissen ganz genau, dass solche Verhaltensweisen in Deutschland höchst unerwünscht sind. Es kümmert sie nicht. Die Kulturen der Gewalt, vor denen sie angeblich fliehen mussten, sind mitgebracht worden und werden hier weiterhin ausgelebt - nicht von allen natürlich, aber von viel zu vielen.» - Kommentar von Frank Stenglein, Redaktionsleiter der WAZ Essen[3] |
Tarnvokabular
In der WikiPrawda wird Begriff Asylbewerber anstelle Asylant verwendet.[4] Der Begriff Asylant wird auf Asylbewerber weitergeleitet.[5]
Zitat: | «Auf die Tarnvokabeln "Flüchtling" oder "Asylant", die gegenwärtig noch den geduldeten millionenfachen Rechtsbruch illegaler Einreise des afrikanisch-vorderasiatischen Bevölkerungsüberschusses nach Europa verschleiern, können die Herrschenden in Brüssel, Paris oder Berlin schon bald verzichten.» - Junge Freiheit[6] |
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Dubliner Übereinkommen
- ↑ Pirkko Gohlke, Hans-Karl Reintjens, Marc Wolko: Syrische Familie filmt versuchten "Ehrenmord" in Essen, Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 26. Juli 2018
- ↑ Frank Stenglein: Ein Ehrgefühl, das nicht nur in Essen fehl am Platz ist, Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 26. Juli 2018
- ↑ Wikipedia: Asylbewerber
- ↑ Wikipedia: Asylant
- ↑ Frisch gepresst, Junge Freiheit am 7. August 2015