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Asylbewerber
Der Begriff Asylbewerber ist in Deutschland ein politischer Euphemismus für Asylforderer.
Die bürokratischen Begriffe Asylbewerber oder Asylsuchende vermitteln in ihrer Analogie zu den Begriffen "Bewerber um einen Arbeitsplatz" oder "Arbeitssuchender" den Eindruck, als würden sich Personen um einen Asylantrag bewerben oder wären auf der Suche nach einem bestimmten Staat, der ihnen Asyl gewähren könnte. Im einschlägigen Gesetzestext heißt aber eindeutig:
- "Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht." [1]
Rechte aber nimmt man in Anspruch und fordert sie ein. Von daher ist der Begriff Asylforderer eine treffendere Umschreibung des Sachverhaltes, während der Begriff Asylbewerber ihn eher beschönigt.
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Asylrecht (Deutschland)
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
Netzverweise
- AfD: Asyl-System versagt, MMnews am 13. September 2016 (Anerkannte Asylbewerber machen Urlaub in der Heimat - Gauland: Das System versagt. "Es klingt wie ein schlechter Scherz.")