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Ablehnungsgesuch
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Durch ein Ablehnungsgesuch (gebräuchlicher ist die Bezeichnung Befangenheitsantrag) kann ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter seine Auffassung geltend machen, ein Richter oder ein vom Gericht bestellter Sachverständiger seien in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht neutral.
Bezüglich weiterer Informationen zu Ablehnungsgesuchen gegen Richter siehe im
Außerdem führt WikiMANNia einen
Ablehnung anderer am Verfahren Mitwirkender oder Beteiligter
Eine Ablehnung von Zeugen wegen möglicher Voreingenommenheit ist im deutschen Prozessrecht nicht möglich. Dies gilt auch für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren, da sie - anders als der Gutachter - nicht den Status eines Mitwirkenden, sondern den eines Beteiligten haben.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |