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Urteil
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Eine besonders Nische in der Justiz ist die Familiengerichtsbarkeit. Die einzigen Urteile, die dort gefällt werden, sind Scheidungsurteile. Alle anderen Themen werden ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen verhandelt, und es ergehen Beschlüsse - keine Urteile. Ein Beschluss kann bereits am nächsten Tag wieder aufgehoben werden. So schlafen Familienrichter mit ruhigem Gewissen.
In der Familiengerichtsbarkeit arbeiten Juristen ohne Motivation, sich das fehlende Wissen über Kinderpsychologie und Familiendynamik anzueignen. Bezüglich der angerichteten beziehungsweise mit verursachten Familienzerstörung gibt es dort weder Bewusstsein noch Skrupel.
Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)