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Paritätische Doppelresidenz
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Paritätische Doppelresidenz ist eine andere Bezeichnung für eine bislang weithin als Wechselmodell bezeichnete Form der Betreuung von Kindern nach Scheidung/Trennung, bei der die Kinder mit beiden Elternteilen in etwa hälftigen Umgang haben. Nach Ansicht von vielen Kritikern ist der Begriff "paritätische Doppelresidenz" deutlich besser als "Wechselmodell", weil er nicht das negativ konnotierte Element des Wechselns zwischen zwei Haushalten anspricht, sondern das Vorhandensein zweier Zuhause bzw. gleichwertiger Bindungen zu Mutter und Vater betont.
Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)