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Kinderfreibetrag

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Kinder und Steuerfreibetrag 1998-2008

Der Kinderfreibetrag soll bei der Besteuerung der Eltern den steuerfreien Grundbetrag erhöhen. Wegen der Steuerprogression[wp] kann das dazu führen, dass die steuerliche Vergünstigung höher ist als das Kindergeld. In Einkommen­steuer­bescheid wird seit einigen Jahren zugunsten des Steuerzahlers gerechnet; das erfolgt aber erst nach Abgabe der Einkommen­steuer-Erklärung. Daher ist es ratsam, bereits im Vorfeld zu prüfen, ob die Eintragung des Kinderfreibetrags für das jeweilige Kalenderjahr sinnvoll ist. Verdient nur ein Elternteil, so wirkt sich der Kinderfreibetrag bei einem Kind bereits ab einem Brutto­jahres­verdienst von rund 34.000 Euro günstiger aus (Stand 2016). Aufgrund der Unterhalts­verpflichtung ist dann wenigstens der entsprechende Anteil in Höhe des Kindergeldes an die Person auszuzahlen, die sich um die Kinder kümmert (siehe § 1612b BGB).[1] Haben beide Eltern eigenes Einkommen, so kann als Kinderfrei­betrags­zahl jeweils 0,5 eingetragen werden.

Einzelnachweise

Netzverweise