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Grundsatzentscheidung
Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen.
Bedeutung von Grundsatzentscheidungen
In Rechtssystemen, die nach dem Fallrecht[wp] aufgebaut sind, haben Grundsatzentscheidungen die Wirkung eines Präzedenzfalls[wp] und binden andere Gerichte in ihrer zukünftigen Entscheidungsfindung. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung kommt Grundsatzentscheidungen eine sehr hohe Bedeutung zu. Untergeordnete Gerichte müssen unter Beachtung des stare decisis[wp]-Prinzips die Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen so anwenden, wie sie das übergeordnete Gericht vorgibt.
In Rechtssystemen, die auf kodifiziertem Recht basieren, haben Grundsatzentscheidungen über den einzelnen Fall hinaus keine direkt bindende Wirkung. Die Ursache dafür liegt in der Ansicht, dass die Rechtssetzung allein der Legislative zusteht und Richter in ihrer Unabhängigkeit nicht eingeschränkt werden sollen. In der Praxis werden Grundsatzentscheidungen von anderen Gerichten aber trotzdem oft bei der Auslegung von Gesetzen beachtet, um das Gebot der Rechtssicherheit nicht zu verletzen.
Grundsatzentscheidungen in Deutschland
Im deutschen Rechtssystem fallen Grundsatzentscheidungen gewöhnlich den obersten Gerichtshöfen[wp] und dem Bundesverfassungsgericht zu. Aufgrund der besonderen rechtlichen Natur des Bundesverfassungsgerichts haben einige Urteile sofort Gesetzeskraft und damit eine bindende Wirkung inter omnes[wp].
Netzverweise
- Wikipedia: Liste von Fallbeispielen in der Rechtswissenschaft
- Single-Vater klagt vor Gericht: Grundsatzentscheidung zum Sorgerecht unverheirateter Väter erwartet, Deutschlandradio am 3. Dezember 2009, Isabell Götz im Gespräch mit Bettina Klein