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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Frauenparkplatz

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Hauptseite » Frau » Frauenbevorzugung » Frauenparkplatz
Frauenparkplatz-Schild.jpg
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Frauen werden als Behinderte behandelt

Frauenparkplätze sind frauen­diskriminierend.

  • Der Öffentlichkeit wird das Bild vermittelt, Frauen seien in etwa mit Behinderten (für die es diese Parkplätze ja schon länger gibt) gleich­zusetzen. Abwertung von Frauen als eingeschränkt bewegungsfähig, unzurechnungs­fähig, hilfs­bedürftig u.s.w.
  • Früher fühlten sich männliche Parkhausbenutzer häufig von ziellos in Parkhäusern herum­streunenden Vergewaltigern und Entblößern belästigt. Letztere waren mit der Situation ebenfalls recht unzufrieden, da sie oft sehr lange suchen mussten und zudem mitunter völlig unverhofft an Männer gerieten - mit teils ziemlich unangenehmen Folgen. Die Lösung besteht in der Konzentration der Frauen sowie deutlichen Hinweis­schildern, wo sie anzutreffen sind. Somit sind die Belästigungen von Männern in deren Etagen spürbar zurück­gegangen; aber auch die Trefferquote der Belästiger konnte deutlich erhöht, sowie die Dauer ihre Suche spürbar verringert werden.
  • Wie jeder weiß, ist Bewegungsarmut Hauptursache vieler Zivilisations­krankheiten. Indem man Frauen also dazu bewegt, die schlechtesten Parkplätze (nämlich jene mit den kürzesten Wegen) zu benutzen, entsteht eine weitere gesundheitliche Bevorzugung von Männern.
  • Frauen verursachen sehr häufig Parkschäden. Man weist ihnen also spezielle Parkplätze zu, um die Autos der Männer nach Möglichkeit vor solchen Beschädigungen zu schützen, aber natürlich auch, um die Parkplätze zu schonen, denn so konzentrieren sich die Schäden und fälligen Reparaturen auf eine überschaubare Zahl an Plätzen.

Darf ein Mann auf Frauenparkplätzen parken?

In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Frauenpark­plätze. Befindet sich im Parkhaus oder auf dem Parkplatz also ein Schild "Hier gelten die Regeln der StVO", dann befindet man sich im Recht, auch wenn man sein Fahrzeug auf so einem Frauenparkplatz parkt.

Wenn so ein Schild nicht angebracht ist, dann gilt bei einem Parkhaus die Hausordnung, in der erwähnt werden kann, dass ein Mann hier nicht parken darf. Sollte ein Mann dabei erwischt werden, so kann der Besitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Fahrer ein Hausverbot erteilen.

In einigen deutschen Ländern sind Frauenparkplätze durch die Garagen­verordnungen vorgeschrieben, beispielsweise in den Garagen­verordnungen der Länder Nord­rhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Da aber keine rechtliche Regelung besteht, wer dort parken darf, ist das Ganze nur als staats­bürokratische Luftnummer zu verstehen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Auffassung, dass die Einrichtung von Frauenpark­plätzen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße, da in Tiefgaragen Frauen häufiger als Männer Opfer von Straftaten gegen die sexuellen Selbstbestimmung seien.[1] Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht aber hervor, dass in Deutschland Belästigungen, Überfälle usw., denen Frauen zum Opfer fallen, in Parkhäusern nicht häufiger vorkommen als anderswo. In Hessen richtete sich im Jahre 2003 lediglich 1 Promille der in Parkhäusern begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.[2]

Frauenparkplätze auf öffentlichen Parkplätzen verboten

Zitat: «Städte und Gemeinden dürfen auf öffentlichen Parkplätzen laut Verwaltungs­gericht München keine Frauen­parkplätze ausweisen. In einem am 23.01.2019 durch einen Vergleich beendeten Rechtsstreit um einen von der Stadt Eichstätt ausgewiesenen Frauen­parkplatz machte der zuständige Richter dem Gericht zufolge deutlich, dass im öffentlichen Raum nur die Verkehrs­zeichen nach der Straßen­verkehrs­ordnung verwendet werden dürften. Diese kenne aber keine Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes.

Wir kennen die Auswirkungen der Frauenförderung in Deutschland:

  • Mütter sind Elternteile erster Klasse und Väter sind - wenn überhaupt - Elternteile letzt­rangiger Klasse (Kinder­besitzerinnen versus Unterhaltszahler).
  • Mütterliche Befindlichkeit diktiert das Verhalten der familialen Gerichtsbarkeit und der meisten Agierenden in der familialen Intervention.
  • "Alleinerziehende" sind weit überwiegend Mütter, die das Projekt "Leben mit Kind" zur Alimentation von außen nutzen (Erweiterung des Prostitutionsprinzips).
  • Diejenigen, die auf Kosten der Steuerzahler (überwiegend Männer) ab libitum Anträge einreichen können, sind Mütter.
  • Es gibt 400 "autonome" Frauenhäuser aber kein einziges autonomes Männerhaus.
  • Es gibt einen "Keine-Gewalt-gegen-Frauen-Tag", aber keinen "Keine-Gewalt-gegen-Männer-Tag".
  • Das Bundesfamilienministerium ist ein Bundes­frauen­ministerium unter der Leitung einer Bundes­frauen­ministerin und die von ihnen bezahlten Männer dürfen nur das für richtig halten, was die Geldgeberinnen vorgeben.
  • Es gibt eine umfassende Studie über Gewalt gegen Frauen. Als aber eine Pilotstudie erbrachte, dass die Gewalt­erfahrungen von Männern sich in fast nichts von der Gewaltrate gegen Frauen unterscheiden, wurde die eigentlich fällige große Studie nicht gemacht.
  • Es gibt eine große Studie über Frauen­gesundheit, obwohl diejenigen, die früher sterben und weit mehr unter geschlechts­typischen Krankheiten leiden, Männer sind. Und weil diese noch früher sterben sollen, um mit dem, was sie erarbeitet haben, die länger lebenden Frauen zu finanzieren, gibt es diese längst fällige Studie bis heute nicht.
  • Die gesamte Helfer(innen)- und Beratungslandschaft von Städten ist frauen­dominiert und frauen- bzw. mütter­zentriert.
  • Eine Frauenrechtsvertreterin in der deutschen Politik meinte unlängst, dass "Frauenrechte vor Menschen­rechten" rangieren.

Diese Reihe wäre beliebig fortzuführen.

Dass damit nicht nur Männer, sondern auch personaliter autonome Frauen diskriminiert werden, ist inzwischen auch bei vielen Frauen angekommen. Da sind die Frauenparkplätze nur eine kleine Neben­erscheinung des gesamten Hypes über Frauen­förder­projekte.

Aber eines ist dabei nicht bedacht worden. Links grün-rot hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Grenzen zwischen den Geschlechtern verschwinden sollen. Und das eigene Geschlecht bestimmt jeder selbst, wobei es als Alternativen rund 4000 Varianten gibt. Diese Zahl wurde beim bedeutendsten Kongress dieser Szene auf dem politisch höchsten Parkett in Kassel 2013 (Liebesleben hoch Sex) genannt.

In Konsequenz bedeutet dies, dass jede geschlechtlich neutral zu behandelnde Person sich in jedem Augenblick entscheiden kann, welches Geschlecht in ihr gerade dominiert. Äußere Merkmale spielen dabei zumindest seit Conchita keine Rolle mehr.

Damit kann jede Person dann auf einem Frauenparkplatz parken, wenn in ihr gerade das Weibliche dominiert.»[3]

Frauen sind behinderter als Schwerbehinderte

Zitat: «Ein Arbeitgeber darf bei der Vergabe eines nahe gelegenen Firmen­parkplatzes Frauen grundsätzlich bevorzugen. Das entschied das Landes­arbeits­gericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Denn nach Auffassung des Gerichts handelt er in diesen Fällen nicht willkürlich und diskriminierend. Vielmehr sei die Gefahr für Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, höher als für Männer. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines schwer­behinderten Krankenpflegers ab. Dieser hatte sich vergeblich um einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Klinik bemüht. Seine Behinderung spielte für das Gericht keine Rolle. Der Arbeitgeber hatte darauf verwiesen, dass bei der Parkplatz­vergabe nach seinen internen Kriterien unter anderem der Grundsatz gelte "Frauen vor Männer". Anders als der Kläger hielt das LAG dieses Auswahl­kriterium für zulässig.»[4][5]

Einzelnachweise

Weblinks

  • Google: Video