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Feministische Lügenkampagne (Liste)
Hier soll dokumentiert sein, dass die politischen Kampagnen des Feminismus auf Männerhass und Lügen basieren. Die Aussagen über den Feminismus als Ideologie betreffen aber nicht die Frauen als solche. |
Dieser Artikel bietet eine übersichtliche Darstellung über ausgewählte feministische Propagandakampagnen zu unterschiedlichen Themen, die im Regelfall professionell inszeniert werden, jedoch auf falschen Informationen basieren und einzig der Irreführung, Täuschung und Manipulation der Öffentlichkeit zum eigennützigen Vorteil der Feministinnen und zur Durchsetzung ihrer ideologischen Ziele dienen.
Wir haben abgetrieben
Der feministische Kampf in den 1970er Jahren galt der Legalisierung der Tötung Ungeborener. 374 Frauen bekannten 1971 öffentlich, abgetrieben zu haben. Die Kampagne ebnete politisch den Weg für ein "liberaleres Abtreibungsrecht". Dreißig Jahre später bekannten die meisten "Bekennerinnen" weder schwanger gewesen zu sein noch abgetrieben zu haben. Es war nur eine politische Kampagne, basierend auf einer Lüge.
- "Wir haben abgetrieben!"
- Alice Schwarzer wurde der breiten Öffentlichkeit bekannt mit von ihr initiierten Aktionen "Frauen gegen den § 218", insbesondere dem öffentlichen Bekenntnis von 374 Frauen "Wir haben abgetrieben!", mit dem der Stern am 6. Juni 1971 aufmachte.[1]
- "Wir haben doch nicht abgetrieben!"
- Dreißig Jahre nach der Stern-Kampagne gestand Alice Schwarzer ihre Propagandalüge ein.[2]
Jede vierte Frau wird vergewaltigt
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat in einer Plakataktion gegen Häusliche Gewalt die Behauptung aufgestellt "Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt". Das bedeutende Wort ist "wird", anstatt "wurde" Opfer häuslicher Gewalt. Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied. Dagegen hat Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde Klage erhoben. In einer mündlichen Verhandlung wurden die Beklagten gefragt, ob sich aus den offiziellen Daten der Berliner Polizeikriminalstatistik ergibt, dass ein viertel aller Frauen Opfer häuslicher Gewalt werde. Das musste die Beklagtenvertreterin verneinen.[3]
- "In der Frage der Zulässigkeit wies der Einzelrichter darauf hin, der Kläger sei durch die Kampagne der Beklagten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen (also weder als Bürger des Landes Berlin, noch als Angehöriger der männlichen Bevölkerungsgruppe, noch als Mann, gegen den ein Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt eingestellt worden ist)."
Mit anderen Worten, egal welche Paragraphen Herr Schulte-Frohlinde heran gezogen hätte, keiner wäre akzeptiert worden.
- "Betreffend die Begründetheit forderte das Gericht den Kläger auf, zu der Frage der Wahrheit der Tatsachbehauptung der Beklagten vorzutragen. Der Einzelrichter wies sodann darauf hin, nach seiner Erinnerung an das Fach Kriminologie aus seiner Studienzeit, gebe es bei Straftaten immer ein "Dunkelfeld". Zwischen der Umfrage ("Studie") des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über eine Zahl von Frauen, die anonym behaupten, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein, und der Berliner Kriminalstatistik zu den Feststellungen der Ermittlungsbehörden über behauptete Fälle häuslicher Gewalt müsse streng unterschieden werden. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun."
- "Eine der drei Beklagtenvertreterinnen erklärte sodann, die von der Beklagten in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptung ergebe sich aus den der Beklagen regelmäßig durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden übermittelten Zahlen. Auf meine Anregung hat das Gericht nachgefragt, ob sich aus diesen Zahlen ergibt, ein Viertel aller Frauen werde Opfer häuslicher Gewalt. Das hat die Beklagtenvertreterin verneint. Woraufhin ihre Kollegin erklärte, es handele sich um eine politische Kampagne."
- "Im Ergebnis hat die Beklagte zu Protokoll erklärt, sie beabsichtige ihre Kampagne zu wiederholen, also erneut in der Öffentlichkeit die Behauptung zu verbreiten, jede vierte Frau in Deutschland werde Opfer häuslicher Gewalt."[4]
Lohndiskriminierungslüge
Feministinnen und Regeln
Im Roman Effi Briest[wp] gibt es ein Gespräch über Regeln. Es spricht zunächst der Herr Major Crampas und meint, dass die Behörden wohl ein "Auge zudrücken" können:
- "Muß denn alles so furchtbar gesetzlich sein? Alle Gesetzlichkeiten sind langweilig."
- Effi klatschte in die Hände.
- "Ja, Crampas, Sie kleidet das, und Effi, wie Sie sehen, klatscht Ihnen Beifall (Anmerkung: Wie wir sehen, redet Effi von sich in der dritten Person, damit tritt sie zurück und gibt dem folgenden Satz einen gewichtigen Auftritt.) Natürlich; die Weiber schreien sofort nach einem Schutzmann, aber von Gesetz wollen sie nichts wissen."
- "Das ist so Frauenrecht von alter Zeit her, und wir werdens nicht ändern, Innstetten."
- "Nein", lachte dieser, "und ich will es auch nicht ..."[5]
Einzelnachweise
- ↑ Alice Schwarzer im Rahmen einer Kampagne gegen den § 218 StGB, auf dem Titel des Stern vom 6. Juni 1971, zitiert von Cicero, in: Riskantes Outing, 30. März 2005
- ↑ Ich habe nicht abgetrieben, Süddeutsche Zeitung am 31. März 2005
- ↑ FemokratieBlog: Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt, fkblog am 31. Januar 2012
- ↑ Robert Schulte-Frohlinde: Verwaltungsgericht Berlin - Mündlichen Verhandlung (VG 1 K 320.10), 1. Juni 2011
- ↑ zitiert von Bernhard Lassahn: Ein gewaltiges Missverständnis, AchGut-Blog am 5. Dezember 2011 (Zum Thema Häusliche Gewalt)