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20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Erreichter Lebensstandard

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Der erreichte Lebensstandard ist ein Terminus aus dem Unterhaltsrecht. Nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers soll der erreichte Lebens­standard eines "Unterhalts­berechtigten", in der Regel die geschiedene Frau, vom "Unterhalts­verpflichteten", zumeist der verlassene Ehemann, auch nach der Scheidung aufrecht­erhalten werden.

Der Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "nach dem Gesetz sind die 'ehelichen Lebens­verhältnisse' Maßstab für den Unterhalts­bedarf (Paragraph 1578 BGB)" seien. Hierfür sei nach dem Willen des Gesetz­gebers der Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich. Der Unterhalts­berechtigten sollte "der erreichte Lebens­standard gesichert und insbesondere sein sozialer Abstieg vermieden werden", so die Richter.

Damit erklärten die Verfassungsrichter die Recht­sprechung des Bundesgerichtshofs für verfassungs­widrig, welche seit 2008 bei der Berechnung des Bedarfs auch Unterhalts­pflichten gegenüber einem neuen Ehepartner berücksichtigte. Dies führte regelmäßig dazu, dass der geschiedene Partner weniger Geld bekam.[1]

Damit haben die Verfassungsrichter "im Namen des Volkes" bestimmt, dass der erreichte Lebens­standard nur für den Transfer­empfänger zu sichern ist, nicht aber für den Leistungsträger.

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise