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Böckenförde-Diktum
Der Begriff Böckenförde-Diktum (auch Böckenförde-Theorem, Böckenförde-Doktrin oder Böckenförde-Dilemma) bezeichnet ein staatstheoretisches[wp] Postulat, das von dem Staats- und Verwaltungsrechtler[wp] und Rechtsphilosophen[wp] Ernst-Wolfgang Böckenförde in dem Aufsatz "Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation"[anm 1] formuliert wurde. Der zentrale Satz des Diktums[wp] - "Der freiheitliche, säkularisierte[wp] Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann" - wurde zuerst in einem Seminarbeitrag aus dem Jahr 1964 verwendet.[1] Er beschreibt das Problem säkularisierter[wp] Staaten, soziales Kapital[wp] zu erschaffen, und wird sowohl von Verfassungsrechtlern[wp], Religionswissenschaftlern[wp] als auch von Theologen[wp] kontrovers diskutiert.
Anmerkungen
- ↑ Der in dem Titel von Böckenfördes staatstheoretischer Abhandlung enthaltene Begriff Säkularisation[wp] ist aus semantisch Sicht falsch, weil derselbe im Gegensatz zu demjenigen der Säkularisierung[wp] nicht den Prozess der geistigen, rechtlichen und institutionellen Trennung der gesellschaftlichen Systemebenen Religion und Politik bezeichnet, sondern die Überführung von Eigentum materieller Art aus der Verfügungsgewalt von Religionsgemeinschaften[wp] in die Hoheitsgewalt des Staates.
Einzelnachweise
- ↑ Anna Katharina Mangold: Das Böckenförde-Diktum, Verfassungsblog am 9. Mai 2019
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Böckenförde-Diktum