Der Begriff Abmahnanwalt wird manchmal vorschnell für Rechtsanwälte verwendet, die im gewerblichen Rechtsschutz[wp] über das dort übliche Instrument der Abmahnung Rechte durchsetzen. So gesehen könnte jeder Anwalt, der eine Abmahnung verschickt schon als Abmahnanwalt bezeichnet werden. Tatsächlich will man mit dem Begriff hauptsächlich diejenigen Berufsträger bezeichnen, die den Versand von Abmahnungen zu einem professionellen, erfolgsabhängigen Geschäftsmodell machen, bei dem das Einkommen des Anwalts davon abhängt, ob der Adressat der Abmahnung die verlangten Kosten oder Vergleichsbeträge bezahlt. Typisch für Massenabmahnungen ist nämlich, dass die geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche für den Auftraggeber gar nicht anfallen, wenn der Empfänger der Abmahnung keine Zahlung leistet. Dieses Geschäftsmodell steht nach unserer Auffassung zu recht im Verruf, da die Abmahnanwälte häufig eigene wirtschaftliche Interessen vertreten und dabei Klageandrohungen aussprechen, obwohl den Abmahnanwälten längst bewusst ist, dass die angekündigte gerichtliche Geltendmachung nicht stattfinden wird. Obwohl der Gesetzgeber mit breiter Mehrheit der etablierten Parteien keinen Bedarf oder keine Lösung dafür sah, um den Missbrauch durch Massenabmahnung einzudämmen, halten seriöse Juristen die derzeitige Praxis für einen Makel über der Anwaltschaft.
Querverweise