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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Vorurteil

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Das Vorurteil ist (immer noch) ein bedeutendes Element für die (öffentliche) Meinungsbildung.[1]

Vorurteile des Feminismus

"Die Thematisierung [der Frau als vom Mann misshandeltes Wesen] beruht auf einem Frauenbild, das auf dogmatisierenden, falschen, künstlich genährten Klischees und Vorurteilen über die Geschlechter, die Geschlechtsrollen, oder besser gesagt über das Sosein von Männern und Frauen, ruht. Es werden einfachste dichotome Muster bzw Stereotype verwendet, die alle um die plumpe Basisweisheit kreisen, dass Frauen 'gut' und Männer 'schlecht' sind, bei Gewalt in der Variante: Frauen sind friedlich, Männer aggressiv; und ergänzend: Männer lügen, Frauen sprechen die Wahrheit. Zu ideologischer Hochkunst läuft frau demzufolge dann auf, wenn es um das ideologische Wegerklären von weiblicher Gewalttätigkeit geht; wie man hört, sind die Männer, die 'Männergewalt' oder die ganz imaginäre Größe 'Patriarchat' selbst dann noch schuld, wenn alleinerziehende Frauen ihre Kinder schwer misshandeln und sogar umbringen. Überhaupt ist es ideologisch nicht denkbar, dass Frauen Täter sein können. Frauen wird daher nicht geglaubt und nicht geholfen, wenn sie Opfer anderer Frauen oder gar der eigenen Mutter geworden sind. (Birke 2000)" [2]

Einzelnachweise

  1. siehe dazu auch den Vater der PR-Berater, der für Propaganda den Begriff "Public Relations" prägte, Edward Bernays
  2. Pdf-icon-intern.svg Gewalt in Intimpartnerschaften, Gewalt gegen Männer - RA Jürgen Gemünden