Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
84,6 %
1.015,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 5. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Vertragsfreiheit

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1][2] als Ausfluss der allgemeinen Handlungs­freiheit[wp] durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie[wp] im deutschen Zivilrecht[wp], die es jedermann gestattet, Verträge[wp] zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertrags­partners als auch des Vertrags­gegen­standes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten[wp] verstoßen.

Der Schutz der rechtsgeschäftlichen Willensbildung vor Erpressung[wp] ist durch § 253 StGB strafbewehrt.[3]

Gesichtspunkte der Vertragsfreiheit

Als einzelne Gesichtspunkte der Vertragsfreiheit unterscheidet man Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.

  • Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz[wp] beschränkt, spricht man von Kontrahierungszwang[wp] (lateinisch contrahere; kontrahieren: einen Vertrag schließen). Kontrahierungs­zwang gilt regelmäßig bei Verträgen zur Daseinsvorsorge, so z. B. für Stromanbieter: Sie müssen den Kunden versorgen oder bei den Fällen der öffentlich-rechtlichen Versorgung mittels des Anschluss- und Benutzungs­zwangs (Kanalisation, Zuwege o. Ä.).
  • Partnerwahlfreiheit besagt dabei als Teilaspekt der Abschluss­freiheit, dass man sich seinen Vertragspartner frei auswählen kann. Das Recht einen Vertrag nicht abzuschließen wird auch als negative Vertrags­freiheit bezeichnet.
  • Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungs­freiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhalts­freiheit durch den Typenzwang[wp], z. B. im deutschen Sachenrecht[wp] (lateinisch numerus clausus abgeschlossene Anzahl).
  • Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form[wp] schließen kann oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Formfreiheit besteht dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z. B. bei Grundstücks­geschäften. Hier hat die Form die Funktion der Warnung und kann zu Beweis­zwecken dienen bzw. schafft Rechtssicherheit (z. B. hat die vorgeschriebene notarielle Beurkundung von Haus­verkäufen zur Folge, dass eine neutrale, rechtskundige Person dem Procedere[wp] beratend beiwohnt)
  • Die Aufhebungsfreiheit bedeutet schließlich, dass man sich auch wieder von geschlossenen Verträgen lösen kann.

Einschränkungen

Die generelle Vertragsfreiheit wird in der Europäischen Union durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Beispiele:

  • Arbeitsrecht[wp] (Kündigungsschutz[wp] und Betriebsräte[wp] in Deutschland)
  • Verbot der Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung usw. nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG)
  • Ladenschlussgesetze[wp]
  • durch Regelungen über Allgemeine Geschäfts­bedingungen[wp]
  • staatliche Monopole[wp] (Müllbeseitigung, Gerichtswesen, Geldwesen)
  • Versicherungswesen (teilweise Kontrahierungszwang[wp] bei Pflicht­versicherungen)
  • Sittenwidrigkeit

Geschichte

Attention.png In diesem Artikel fehlen wichtige Informationen. Geschichte der Vertragsfreiheit Du kannst WikiMANNia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, oder uns informierst.

Die Französische Revolution[wp] führte zu einer gesetzlichen Normierung der Vertragsfreiheit. Mit dem Décret d'Allarde[wp] von März 1791 und das Gesetz Le Chapelier[wp] vom 14. Juni 1791 sicherten Gewerbefreiheit[wp] und Vertrags­freiheit und verboten Organisationen und Regelungen, die diese Vertrags­freiheit einschränkten.

Einzelnachweise

  1. BVerfGE 8, 274 - siehe dort Absatzrandnummer 212
  2. BVerfGE 95, 267 - siehe dort Absatzrandnummer 142
  3. Urteil des Reichsgerichts, RGSt 21, 114

Netzverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Vertragsfreiheit (9. April 2018) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.