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Unschuld
Zitat: | «Immer wieder verbreiten Journalisten die Lüge, im Gefängnis würde ohnehin jeder behaupten "unschuldig" zu sein. Solche Schmierenschreiber haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das glatte Gegenteil ist nämlich der Fall. Es gibt Szene-Täter, für die es zum guten Ton gehört, schon mal eine Zeit lang in Haft gesessen zu haben.
Mancher trägt seine Verurteilung wie einen Verdienstorden vor sich her (von wegen "Warnschuss-Arrest"[wp]!). Ich habe auch schon erlebt, dass Kleinkriminelle gelogen haben und vortäuschten, wesentlich größere Straftaten begangen zu haben. Wenn ein langjähriger Häftling auf seiner Unschuld besteht, sollte man sich seine Angelegenheit mal genauer ansehen, denn für die Behauptung, "unschuldig" zu sein, nimmt er beachtliche Nachteile auf sich. Schon zur Gerichtsverhandlung wird ein Angeklagter, der auf seiner Unschuld besteht, höher bestraft (im Rahmen von Jahren), denn er ist nicht "geständig". In Haft wird der Verurteilte - je nach Tat - zur Therapie[wp] angehalten. Im Fall von Gewalt- und Sexualdelikten kann man sehr gut verstehen, dass sich ein Unschuldiger weigert, an einer Therapie teilzunehmen. Tut er es doch, wird er sehr schnell wieder als "nicht-therapierbar" aus der Therapiegruppe geworfen - wenn er weiterhin auf seiner Unschuld besteht. Haftlockerungen[wp] (z. B. Ausgang oder Urlaub) oder sogar eine vorzeitige Entlassung aus der Haft sind für Unschuldige in der Praxis des Strafvollzuges[wp] nicht vorgesehen. Wer auf seiner Unschuld besteht ist schließlich nicht "geständig"[wp], nicht "schuldeinsichtig"[ext], nicht "therapierbar" und im Übrigen "belehrungsresistent"[ext]. Ich habe Mithäftlinge erlebt, die durchaus vier-, fünf Jahre länger im Gefängnis saßen, weil sie auf ihrer Unschuld bestanden haben.» - Matthias Frey[nw][1] |
Einzelnachweise
- ↑ Matthias Frey[nw]: Über das Aufschreiben und Veröffentlichen
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)