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Sitzredakteur
Sitzredakteur wurde nach Annahme des Reichsgesetzes über die Presse vom 9. Mai 1874 eine gang und gäbe Spottbezeichnung für diejenigen Strohmänner, welche an Stelle der wirklichen Redakteure als verantwortliche Leiter genannt wurden und daher auch im Notfall die gerichtlich verwirkten Strafen abzusitzen hatten. Die Grenzboten 1879, 1. Sem. 2, 531 erwähnen das Pressegesetz, "welches uns das unvergleichliche Institut des Sitzredakteurs gebracht hat."[1]
In Zeiten zunehmender Political correctness, Zensurbestrebungen des Internets und der Abmahnanwälte ist das wieder aktuell.
Geschichte
Die Nennung eines solchen Namen wurde mit dem Aufkommen der ersten Presseprodukte von der Zensur vorgeschrieben. Auch das Reichspressegesetz von 1874, das die Zensur aufhob, sah diese Vorschrift als Mittel zur Pressekontrolle vor. Bei Gesetzesverstößen innerhalb einer Publikation, vor allem bei anonymen Beiträgen, wurde die genannte Person zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls inhaftiert.
Dies geschah während des Kaiserreiches häufiger, zum Beispiel aufgrund von Majestätsbeleidigungen[wp]. Betroffen davon waren beispielsweise katholische Medien während des Kulturkampfes oder die sozialistische Presse. Da regierungskritische Publikationsorgane nicht das Risiko eingehen wollten, ihren Chefredakteur oder andere Redakteure für längere Zeit zu verlieren, wurden als verantwortliche Redakteure Personen genannt, auf die die Redaktion leichter verzichten konnte. Diese Personen erhielten daher den Namen "Sitzredakteur", weil sie stellvertretend für andere Redakteure und Journalisten die Strafen absitzen mussten.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Otto Ladendorf: Historisches Schlagwörterbuch (1906)
- ↑ Parteibuch Lexikon: Sitzredakteur, Version vom 6. Juli 2009
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sitzredakteur aus dem (inzwischen geschlossenen) Parteibuch Lexikon vom 6. Juli 2009. |
Dieser Artikel basiert zusätzlich auf dem Artikel Historisches Schlagwörterbuch - Stichwort: Sitzredakteur von Otto Ladendorf, 1906. |