Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
84,6 %
1.015,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 5. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Richterprivileg

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Richterprivileg

Der Begriff Richterprivileg (lat.: privilegium = Vor- oder Sonderrecht) steht für die Tatsache, dass Richter bei ihren Urteilen bzw. Beschlüssen in einer Rechtssache - im Gegensatz zu allen anderen Amtsträgern - nur dann für Verletzungen ihrer Amtspflichten haftbar gemacht werden können, wenn es sich bei der konkreten Pflichtverletzung zugleich um eine Straftat handelt. Konkret bedeutet das, der Richter muss aufgrund der betreffenden Handlung oder Unterlassung zuvor wegen Rechtsbeugung verurteilt worden sein. Letzteres ist in der Bundesrepublik Deutschland jedoch so gut wie ausgeschlossen, sodass Richter, egal wie offen sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, praktisch nicht belangt werden können.

"Rechtliche" Grundlage

In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof - erstmals im Jahr 1952, danach folgten weitere Schandurteile im gleichen Tenor - die Verbrechen von Nazi­richtern für sakrosankt erklärt. Im Klartext sagten die Richter des BGH seinerzeit, die Tatsache, dass ein Nazirichter Menschen wegen Nichtigkeiten zum Tode verurteilt habe, reiche nicht aus, um ihn zu bestrafen. Voraussetzung hierfür sei vielmehr der darüber hinaus zu führende Nachweis, dass dem Richter der Unrechtscharakter seines Handelns bewußt gewesen sei, denn an sich hätten die Kollegen seinerzeit doch nur die damals geltenden Gesetze befolgt.

Historie

In seinem Aufsatz "Wie die Bundesrepublik NS-Verbrecher in den Justizapparat übernahm" spricht Hans Schueler an, dass von den NS-Sondergerichten und dem Volksgerichtshof ungezählte Menschen nur wegen des Abhörens von Feindsendern oder dem Erzählen abträglicher Witze über Hitler und Göring[wp] zum Tode verurteilt und hingerichtet worden seien. Dann führt er aus, im Nazireich wären die äußeren Insignien der Rechtsstaatlichkeit im Wesentlichen unangetastet geblieben. Das Reichsstrafgesetzbuch, die Straf­prozess­ordung und sogar das Gerichts­verfassungs­gesetz, das den Richtern Unabhängigkeit von obrigkeitlichen Weisungen verbürgte, hätten formal weiter gegolten. Und: Dieser Rechtsstaats-Schein hätte der Nachkriegsjustiz den Vorwand geliefert, selbst die blutigsten NS-Richter von der Mordanklage freizusprechen: Ein Richter habe im Gehorsam gegen die damals bestehenden Vorschriften auch mit dem barbarischsten Urteil kein Verbrechen begehen können, es sei denn, er wäre sich des Unrechts bewusst gewesen und hätte vorsätzlich gegen sein "Rechtsgefühl" entschieden.

Letzteres war laut Auffassung der BGH-Richter aber keinem nachzuweisen. Noch in seinem Urteil gegen den einzigen angeklagten Richter am Volksgerichtshof, Hans-Joachim Rehse[wp], konnte ein Berliner Schwurgericht 1968 feststellen:

Zitat: «Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ... handelte es sich beim Volksgerichtshof um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Gericht...»

Die Bundesrepublik hat sich am Ende mit zwei Gnadenakten von der Verantwortung für ihren lässlichen Umgang mit den Mördern in der Richterrobe losgesagt. Im Juni 1961 fasste der Bundestag eine Entschließung, wonach er "erwarte, dass jeder Richter und Staatsanwalt, der wegen seiner Mitwirkung an Todesurteilen mit begründeten Vorwürfen aus der Vergangenheit rechnen muss, sich seiner Pflicht bewusst wird, jetzt aus dem Dienst auszuscheiden, um die klare Trennung zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart zu ziehen“. 149 Richter und Staatsanwälte im Länderdienst sind damals dieser Aufforderung gefolgt. Sie gingen mit vollen Pensions­bezügen in den Ruhestand. Wiederum viele Jahre später, am 25. Januar 1985, stellte der Bundestag fest, die Urteile des Hitlerschen Volksgerichtshofes seien entgegen der langjährigen Rechtsprechung hoher und höchster Gerichte der Bundesrepublik ungültig, weil sie allesamt rechtswidrig wären. Inzwischen gab es allerdings niemanden mehr, den man hätte dafür zur Verantwortung ziehen können...[1]

Ein Vergleich

Weiter weist Hans Schueler darauf hin, die NS-Juristen hätten – spätestens nach Kriegsbeginn – Dienst als Mörder und Mordgehilfen in einem Umfang geleistet, wie er den Richtern in der DDR niemals abverlangt worden wäre. Anders als die DDR-Richter, von denen nach der Wende einige wegen im Amt begangener Straftaten verurteilt worden waren, hätten Hitlers Richter und Staatsanwälte ihre juristische Ausbildung jedoch überwiegend in einem Rechtsstaat genossen, nämlich der Weimarer Republik. Somit hätten sie sich, als sie Recht und Gerechtigkeit verrieten, schwerer schuldig gemacht als ihre Nachfolger in der DDR, die den Beruf als Richter oder Ankläger von Anbeginn an nur als Hilfsdienst beim Aufbau des Sozialismus zu verstehen gelernt hätten. Dieser Einschätzung ist beizupflichten. Umso unverständlicher ist es, dass die deutsche Justiz hier so unverfroren mit zweierlei Maß gemessen hat.

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise