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Peter Döring

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Peter Döring war früher selbst Vater; im Jahr 2004 hatte Der Tagesspiegel über ihn berichtet. Seine Ex-Freundin hatte den gemeinsamen Sohn in Berlin von der Schule abgeholt und war mit ihm nach Speyer verschwunden, ohne ein Wort. Bis dahin hatte sich meistens Peter Döring um das Kind gekümmert.

Da er nicht mit der Mutter verheiratet war, interessierte das die Gerichte bei seiner Klage auf ein Umgangsrecht nicht im Geringsten. Er verlor in allen Instanzen.

Im Lichte dieser Niederlagen begannen Döring und andere, auf der Seite Väternotruf Informationen über Richter an allen deutschen Gerichten zusammen­zu­tragen. Und zwar nicht nur Name, Position und Geburtsjahr, sondern auch den genauen Geburtstag, Hobbys, Interessen und private Aktivitäten. Bei Namens­gleich­heiten wurden Verknüpfungen hergestelllt mit dem Zusatz "Namens­gleich­heiten (...) sind mit Sicherheit rein zufällig". Auch wird dort spekuliert. Bei einer namentlich genannten Berliner Richterin heißt es etwa, im Handbuch der Justiz von 2002 heiße sie noch Mönnich, sie habe wohl geheiratet. Bei einer anderen steht, sie sei "offenbar zwischen­zeitlich geschieden". Das ging dem Berliner Daten­schutz­beauftragten zu weit. Am 19. November 2010 ordnete er an, dass Döring die Daten entfernen müsse. Dagegen klagte der - mit teilweisem Erfolg.[1]

Zitat: «Wer die Verheißung des Grundgesetzes Artikel 5 glaubt, wird selig gesprochen, kommt in den Knast oder in die Psychiatrie wegen notorischer Querulenz.»[2]

Einzelnachweise

Netzverweise