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Lohnsteuer
Jahresbruttolohn (in Euro, Cent) |
Tabellenstufe | Jahreslohnsteuer 2017 (in Euro) in Steuerklasse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
von … Euro | bis … Euro | I | II | III | IV | V | VI | |
5.000 | 4.968,00 | 5.003,99 | 0 | 0 | 0 | 0 | 426 | 571 |
7.500 | 7.488,00 | 7.523,99 | 0 | 0 | 0 | 0 | 714 | 859 |
10.000 | 9.972,00 | 10.007,99 | 0 | 0 | 0 | 0 | 998 | 1.143 |
12.500 | 12.492,00 | 12.527,99 | 53 | 0 | 0 | 53 | 1.286 | 1.431 |
15.000 | 14.976,00 | 15.011,99 | 393 | 71 | 0 | 393 | 1.844 | 2.279 |
17.500 | 17.496,00 | 17.531,99 | 871 | 461 | 0 | 871 | 2.793 | 3.228 |
20.000 | 19.980,00 | 20.015,99 | 1.437 | 970 | 0 | 1.437 | 3.770 | 4.205 |
22.500 | 22.500,00 | 22.535,99 | 1.981 | 1.496 | 0 | 1.981 | 4.638 | 4.996 |
25.000 | 24.984,00 | 25.019,99 | 2.532 | 2.029 | 260 | 2.532 | 5.368 | 5.744 |
27.500 | 27.468,00 | 27.503,99 | 3.102 | 2.581 | 654 | 3.102 | 6.136 | 6.530 |
30.000 | 29.988,00 | 30.023,99 | 3.701 | 3.162 | 1.110 | 3.701 | 6.956 | 7.370 |
32.500 | 32.472,00 | 32.507,99 | 4.311 | 3.754 | 1.602 | 4.311 | 7.802 | 8.236 |
35.000 | 34.992,00 | 35.027,99 | 4.950 | 4.375 | 2.104 | 4.950 | 8.693 | 9.128 |
37.500 | 37.476,00 | 37.511,99 | 5.599 | 5.006 | 2.616 | 5.599 | 9.572 | 10.007 |
40.000 | 39.996,00 | 40.031,99 | 6.277 | 5.667 | 3.144 | 6.277 | 10.464 | 10.899 |
42.500 | 42.480,00 | 42.515,99 | 6.966 | 6.338 | 3.674 | 6.966 | 11.343 | 11.778 |
45.000 | 45.000,00 | 45.035,99 | 7.685 | 7.038 | 4.224 | 7.685 | 12.235 | 12.670 |
47.500 | 47.484,00 | 47.519,99 | 8.414 | 7.749 | 4.774 | 8.414 | 13.114 | 13.549 |
50.000 | 49.968,00 | 50.003,99 | 9.161 | 8.479 | 5.334 | 9.161 | 13.993 | 14.428 |
52.500 | 52.488,00 | 52.523,99 | 9.952 | 9.251 | 5.922 | 9.952 | 14.898 | 15.333 |
55.000 | 54.972,00 | 55.007,99 | 10.828 | 10.107 | 6.566 | 10.828 | 15.875 | 16.310 |
57.500 | 57.492,00 | 57.527,99 | 11.742 | 11.001 | 7.234 | 11.742 | 16.866 | 17.301 |
60.000 | 59.976,00 | 60.011,99 | 12.668 | 11.907 | 7.904 | 12.668 | 17.843 | 18.278 |
62.500 | 62.496,00 | 62.531,99 | 13.631 | 12.850 | 8.596 | 13.631 | 18.834 | 19.269 |
65.000 | 64.980,00 | 65.015,99 | 14.603 | 13.804 | 9.290 | 14.603 | 19.811 | 20.246 |
67.500 | 67.500,00 | 67.535,99 | 15.595 | 14.793 | 10.006 | 15.595 | 20.802 | 21.237 |
70.000 | 69.984,00 | 70.019,99 | 16.572 | 15.770 | 10.724 | 16.572 | 21.779 | 22.214 |
72.500 | 72.468,00 | 72.503,99 | 17.549 | 16.747 | 11.456 | 17.549 | 22.756 | 23.191 |
75.000 | 74.988,00 | 75.023,99 | 18.540 | 17.738 | 12.210 | 18.540 | 23.747 | 24.182 |
77.500 | 77.472,00 | 77.507,99 | 19.552 | 18.750 | 12.992 | 19.552 | 24.759 | 25.194 |
80.000 | 79.992,00 | 80.027,99 | 20.610 | 19.809 | 13.824 | 20.610 | 25.817 | 26.252 |
Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Sie wird als Quellensteuer[wp] auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt[wp] des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt[wp] ab. Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung[wp] ab, wird die Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet.
Mit der Besteuerung von Rentenbezügen besteuert der deutsche Staat bereits versteuerte Einkommen ein zweites Mal. Einzahlungen in Rentensysteme werden so maximal unattraktiv gemacht, was in der Zukunft schwerwiegende Folgen haben wird.
Steuer- und Zinsbelastung
Auf Rechnungen und Quittungen wird lediglich die Mehrwertsteuer[wp] ausgewiesen. Die anderen Steuerarten und der Zinsanteil werden nicht ausgewiesen und bleiben somit intransparent.
Man ist im allgemeinen der Auffassung, dass unsere Wirtschaftsleistung etwa hälftig zwischen Staat und Bürgern aufgeteilt wird. Rechnet man die Abgaben für die staatlichen Sozial- und Gesundheitssysteme den Steuern zu, dann ergibt sich tatsächlich eine "Staatsquote" von fast 50 Prozent. Trotzdem trifft diese Aufteilung nicht die Wirklichkeit. Denn das Gros der Staatsquote kommt allen Bürgern wieder zugute. Nicht nur in Form von Renten- und Sozialbeiträgen, sondern auch in Form öffentlicher Einrichtungen, von den Straßen über die Schulen bis zu Sportanlagen usw.
Eine viel aussagekräftigere und zutreffendere Aufteilung, die jedoch statistisch nicht erfaßt wird, ist die zwischen Staat, Arbeit und Kapital. Bleibt man bei der Eingangs angeführten Teilung der Einkommen zwischen Bürger und Staat und nimmt zusätzlich die Kapitalansprüche mit in die Betrachtung auf, dann ergibt sich das nebenstehend in der Schema-Darstellung gezeigte Verteilungsbild.
Das Ergebnis ist, dass der arbeitenden Bevölkerung, vor Rückverteilung des Staatsanteils, real nicht mehr die Hälfte, sondern nur Verteilungsschema Staat, Kapital und Arbeit noch rund ein Drittel verbleibt. Auch die Abzweigungen an den Staat müssen von ihrer realen Kaufkraft her um die Zinsanteile reduziert werden. Das heißt, grob betrachtet verteilt sich heute die gesamte volkswirtschaftliche Leistung mit rund je einem Drittel auf die Arbeit, den Staat und das Kapital.[1]
Das gezeigte Verteilungsschema ist eine grobe Mittelung über alle Produkte und Dienstleitungen. Im Einzelfall können größere Abweichungen auftreten. Beispielsweise beträgt bei den Wohnungsmieten der Zinsanteil über 40 %.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Lohn und Gehalt
- Was ist der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettolohn?
- Der Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem Nettolohn besteht darin, dass es sich bei dem Brottolohn um die gesamte Vergütung handelt, die mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dieser wird jedoch nicht vollständig an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die geschuldeten Abgaben einzubehalten und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen. Hierzu gehören insbesondere die an das Finanzamt[wp] zu entrichtende Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sowie die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialabgaben.
- Was versteht man unter Sozialabgaben?
- Unter Sozialabgaben sind alle Beiträge zu verstehen, die vom Einkommen des Arbeitnehmers an Sozialversicherungsträger zu entrichten sind. Die Beiträge werden jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Hierunter fallen die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
- Was ist der Solidaritätsbeitrag?
- Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 wegen der hohen Belastung der öffentlichen Kassen durch die Kosten der Wiedervereinigung eingeführt. Es handelt sich bei ihm um eine Ergänzungsabgabe, die bislang vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen wird. Sie wird grundsätzlich zur Einkommensteuer[wp], Kapitalertragsteuer[wp] und Körperschaftsteuer[wp] erhoben in Höhe von 5,5 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Bezieher geringer Einkünfte sind davon befreit. Der Solidaritätszuschlag braucht nur entrichtet werden, wenn die festgesetzte Jahreseinkommensteuer die Höhe von 972,00 Euro übersteigt. Im Falle der gemeinsamen Veranlagung muss die im Jahr festgesetzte Einkommensteuer höher sein als 1.944,00 Euro.
- Was versteht man unter einer Steuerklasse und welche Auswirkungen hat diese?
- Die jeweilige Steuerklasse ist für die Berechnung der Lohnsteuer sowie der Höhe des zu entrichtenden Solidaritätszuschlages maßgeblich. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen. Beispielsweise haben Singles und Geschiedene die Steuerklasse 1. Die Lohnsteuerkarte wurde bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, damit der Arbeitgeber die abzuführende Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben berechnet kann.
- Welche Steuerklasse sollte ich mit meinem Partner wählen?
- Ehepaare können zwischen der Steuerklasse 3 und 5 wählen. Welche Steuerklasse hier günstiger ist, richtet sich vor allem danach, ob die Eheleute etwa gleich viel verdienen oder das Einkommen sehr unterschiedlich ist.
- Wofür benötige ich eine Steuer-ID-Nummer?
- Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID-Nummer) besteht aus insgesamt 11 Ziffern. Sie wurde im Jahre 2007 eingeführt. Jeder Bürger hatte eine eigene Steuer-ID erhalten, die er für die Dauer seines gesamten Lebens behält. Die Steuer-ID soll die bisherige Steuernummer sowie die eTin ersetzen. Sie muss in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuer-ID soll selbst keinen Rückschluss auf persönliche Daten des Steuerpflichtigen zulassen.
- Was versteht man unter dem Begriff Lohnsteuer?
- Der Lohnsteuer unterliegen lediglich die Einkünfte der Arbeitnehmer, die aus einer so genannten nichtselbstständigen Tätigkeit unterliegen. Die Besonderheit der Lohnsteuer besteht darin, dass der Arbeitgeber selbst die anfallenden Abgaben an die jeweils zuständigen Stellen abführt und den restlichen Lohn an den Arbeitnehmer auszahlt. Der Arbeitnehmer brauchst sich darum nicht selbst zu kümmern.
- Wo bekomme ich meine Lohnsteuerkarte her und wofür benötige ich diese?
- Die Lohnsteuerkarte wurde bis zum Jahre 2010 jährlich von der zuständigen Gemeinde ausgestellt und an den Arbeitnehmer geschickt. Diese müssen sie beim Arbeitgeber einreichen, weil er diese für die Durchführung des Lohnsteueranzugverfahrens benötigt. Im Jahre 2011 wird die Karte vom Vorjahr weiter verwendet. Hier kann der Arbeitgeber selbst die Daten des Arbeitnehmers abrufen, so dass er keine Lohnsteuerkarte mehr benötigt.
- Was versteht man unter Werbungskosten?
- Unter Werbungskosten versteht man alle Aufwendungen eines Arbeitnehmers, die einen hinreichenden Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit haben. In Betracht kommen unter anderem Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Fortbildungskosten, Kosten für Arbeitsmittel, das häusliche Arbeitszimmer sowie für doppelte Haushaltsführung. Keine Probleme gibt es, soweit eine fast ausschließlich berufliche Nutzung vorliegt.
- Was sind Sonderausgaben?
- Sonderausgaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie nichts mit dem Beruf zu tun haben - wie Werbungskosten bei Arbeitnehmern und Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Hierunter fallen beispielsweise Vorsorgeaufwendungen für die Altersvorsorge, sonstige Vorsorgeaufwendungen sowie Spenden an begünstigte Organisationen. Sonderausgaben müssen im Hauptteil der Steuererklärung geltend gemacht werden.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Creutz: Das Geldsyndrom, Ullstein 1997, 4. Auflage, ISBN 3-548-35456-4, 7. Kapitel: Der Zins als Umverteiler
- ↑ Michael Mühl: Lohn und Gehalt - Ratgeber 2018, Smart-Rechner am 24. August 2018
Querverweise
Netzverweise
- Smart-Rechner: Gehaltsrechner 2018 - Berechnen Sie Ihr Nettogehalt
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