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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
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Rolle des Staates in der Familie
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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Lohnsteuer

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Hauptseite » Staat » Steuer » Steuerrecht » Lohnsteuer
Allgemeine Jahreslohnsteuertabelle 2017
Jahresbruttolohn
(in Euro, Cent)
Tabellenstufe Jahreslohnsteuer 2017 (in Euro) in Steuerklasse
von … Euro  bis … Euro  I  II  III  IV  V  VI
5.000  4.968,00  5.003,99  0  0  0  0  426  571
7.500  7.488,00  7.523,99  0  0  0  0  714  859
10.000  9.972,00  10.007,99  0  0  0  0  998  1.143
12.500  12.492,00  12.527,99  53  0  0  53  1.286  1.431
15.000  14.976,00  15.011,99  393  71  0  393  1.844  2.279
17.500  17.496,00  17.531,99  871  461  0  871  2.793  3.228
20.000  19.980,00  20.015,99  1.437  970  0  1.437  3.770  4.205
22.500  22.500,00  22.535,99  1.981  1.496  0  1.981  4.638  4.996
25.000  24.984,00  25.019,99  2.532  2.029  260  2.532  5.368  5.744
27.500  27.468,00  27.503,99  3.102  2.581  654  3.102  6.136  6.530
30.000  29.988,00  30.023,99  3.701  3.162  1.110  3.701  6.956  7.370
32.500  32.472,00  32.507,99  4.311  3.754  1.602  4.311  7.802  8.236
35.000  34.992,00  35.027,99  4.950  4.375  2.104  4.950  8.693  9.128
37.500  37.476,00  37.511,99  5.599  5.006  2.616  5.599  9.572  10.007
40.000  39.996,00  40.031,99  6.277  5.667  3.144  6.277  10.464  10.899
42.500  42.480,00  42.515,99  6.966  6.338  3.674  6.966  11.343  11.778
45.000  45.000,00  45.035,99  7.685  7.038  4.224  7.685  12.235  12.670
47.500  47.484,00  47.519,99  8.414  7.749  4.774  8.414  13.114  13.549
50.000  49.968,00  50.003,99  9.161  8.479  5.334  9.161  13.993  14.428
52.500  52.488,00  52.523,99  9.952  9.251  5.922  9.952  14.898  15.333
55.000  54.972,00  55.007,99  10.828  10.107  6.566  10.828  15.875  16.310
57.500  57.492,00  57.527,99  11.742  11.001  7.234  11.742  16.866  17.301
60.000  59.976,00  60.011,99  12.668  11.907  7.904  12.668  17.843  18.278
62.500  62.496,00  62.531,99  13.631  12.850  8.596  13.631  18.834  19.269
65.000  64.980,00  65.015,99  14.603  13.804  9.290  14.603  19.811  20.246
67.500  67.500,00  67.535,99  15.595  14.793  10.006  15.595  20.802  21.237
70.000  69.984,00  70.019,99  16.572  15.770  10.724  16.572  21.779  22.214
72.500  72.468,00  72.503,99  17.549  16.747  11.456  17.549  22.756  23.191
75.000  74.988,00  75.023,99  18.540  17.738  12.210  18.540  23.747  24.182
77.500  77.472,00  77.507,99  19.552  18.750  12.992  19.552  24.759  25.194
80.000  79.992,00  80.027,99  20.610  19.809  13.824  20.610  25.817  26.252

Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Sie wird als Quellensteuer[wp] auf Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt[wp] des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt[wp] ab. Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalender­jahres eine Einkommensteuererklärung[wp] ab, wird die Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommen­steuer­schuld angerechnet.

Mit der Besteuerung von Rentenbezügen besteuert der deutsche Staat bereits versteuerte Einkommen ein zweites Mal. Einzahlungen in Renten­systeme werden so maximal unattraktiv gemacht, was in der Zukunft schwerwiegende Folgen haben wird.

Steuer- und Zinsbelastung

Auf Rechnungen und Quittungen wird lediglich die Mehrwertsteuer[wp] ausgewiesen. Die anderen Steuer­arten und der Zins­anteil werden nicht aus­gewiesen und bleiben somit intransparent.

Man ist im allgemeinen der Auffassung, dass unsere Wirtschafts­leistung etwa hälftig zwischen Staat und Bürgern aufgeteilt wird. Rechnet man die Abgaben für die staatlichen Sozial- und Gesund­heits­systeme den Steuern zu, dann ergibt sich tatsächlich eine "Staatsquote" von fast 50 Prozent. Trotzdem trifft diese Aufteilung nicht die Wirklichkeit. Denn das Gros der Staatsquote kommt allen Bürgern wieder zugute. Nicht nur in Form von Renten- und Sozial­beiträgen, sondern auch in Form öffentlicher Einrichtungen, von den Straßen über die Schulen bis zu Sport­anlagen usw.

Verteilungsschema Staat (Steuern), Kapital (Zins) und Arbeit (Kaufkraft + Sparen)

Eine viel aussage­kräftigere und zutreffendere Aufteilung, die jedoch statistisch nicht erfaßt wird, ist die zwischen Staat, Arbeit und Kapital. Bleibt man bei der Eingangs angeführten Teilung der Einkommen zwischen Bürger und Staat und nimmt zusätzlich die Kapital­ansprüche mit in die Betrachtung auf, dann ergibt sich das neben­stehend in der Schema-Darstellung gezeigte Verteilungsbild.

Das Ergebnis ist, dass der arbeitenden Bevölkerung, vor Rück­verteilung des Staatsanteils, real nicht mehr die Hälfte, sondern nur Verteilungs­schema Staat, Kapital und Arbeit noch rund ein Drittel verbleibt. Auch die Abzweigungen an den Staat müssen von ihrer realen Kaufkraft her um die Zinsanteile reduziert werden. Das heißt, grob betrachtet verteilt sich heute die gesamte volks­wirtschaftliche Leistung mit rund je einem Drittel auf die Arbeit, den Staat und das Kapital.[1]

Das gezeigte Verteilungsschema ist eine grobe Mittelung über alle Produkte und Dienst­leitungen. Im Einzelfall können größere Abweichungen auftreten. Beispiels­weise beträgt bei den Wohnungs­mieten der Zinsanteil über 40 %.

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Lohn und Gehalt

  1. Was ist der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettolohn?
    Der Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem Nettolohn besteht darin, dass es sich bei dem Brottolohn um die gesamte Vergütung handelt, die mit dem Arbeitgeber im Arbeits­vertrag vereinbart wurde. Dieser wird jedoch nicht vollständig an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die geschuldeten Abgaben einzubehalten und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen. Hierzu gehören insbesondere die an das Finanzamt[wp] zu entrichtende Einkommen­steuer inklusive Solidaritäts­zuschlag und ggf. Kirchensteuer, sowie die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialabgaben.
  2. Was versteht man unter Sozialabgaben?
    Unter Sozialabgaben sind alle Beiträge zu verstehen, die vom Einkommen des Arbeitnehmers an Sozial­­versicherungs­­träger zu entrichten sind. Die Beiträge werden jeweils hälftig vom Arbeit­geber und Arbeit­nehmer getragen. Hierunter fallen die Beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung, Arbeitslosen­versicherung, Kranken­versicherung und Pflege­versicherung.
  3. Was ist der Solidaritätsbeitrag?
    Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 wegen der hohen Belastung der öffentlichen Kassen durch die Kosten der Wieder­vereinigung eingeführt. Es handelt sich bei ihm um eine Ergänzungsabgabe, die bislang vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen wird. Sie wird grundsätzlich zur Einkommen­steuer[wp], Kapitalertrag­steuer[wp] und Körperschaft­steuer[wp] erhoben in Höhe von 5,5 % der jeweiligen Bemessungs­­grundlage. Bezieher geringer Einkünfte sind davon befreit. Der Solidaritäts­zuschlag braucht nur entrichtet werden, wenn die festgesetzte Jahres­einkommen­steuer die Höhe von 972,00 Euro übersteigt. Im Falle der gemeinsamen Veranlagung muss die im Jahr festgesetzte Einkommen­steuer höher sein als 1.944,00 Euro.
  4. Was versteht man unter einer Steuerklasse und welche Auswirkungen hat diese?
    Die jeweilige Steuerklasse ist für die Berechnung der Lohnsteuer sowie der Höhe des zu entrichtenden Solidaritäts­zuschlages maßgeblich. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen. Beispielsweise haben Singles und Geschiedene die Steuerklasse 1. Die Lohn­steuer­karte wurde bislang auf der Lohnsteuer­karte eingetragen, damit der Arbeitgeber die ab­zu­führende Einkommen­steuer und Sozial­­versicherungs­­abgaben berechnet kann.
  5. Welche Steuerklasse sollte ich mit meinem Partner wählen?
    Ehepaare können zwischen der Steuerklasse 3 und 5 wählen. Welche Steuerklasse hier günstiger ist, richtet sich vor allem danach, ob die Eheleute etwa gleich viel verdienen oder das Einkommen sehr unterschiedlich ist.
  6. Wofür benötige ich eine Steuer-ID-Nummer?
    Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID-Nummer) besteht aus insgesamt 11 Ziffern. Sie wurde im Jahre 2007 eingeführt. Jeder Bürger hatte eine eigene Steuer-ID erhalten, die er für die Dauer seines gesamten Lebens behält. Die Steuer-ID soll die bisherige Steuer­nummer sowie die eTin ersetzen. Sie muss in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuer-ID soll selbst keinen Rückschluss auf persönliche Daten des Steuer­pflichtigen zulassen.
  7. Was versteht man unter dem Begriff Lohnsteuer?
    Der Lohnsteuer unterliegen lediglich die Einkünfte der Arbeit­nehmer, die aus einer so genannten nicht­selbst­ständigen Tätigkeit unterliegen. Die Besonderheit der Lohnsteuer besteht darin, dass der Arbeit­geber selbst die anfallenden Abgaben an die jeweils zuständigen Stellen abführt und den restlichen Lohn an den Arbeit­nehmer auszahlt. Der Arbeit­nehmer brauchst sich darum nicht selbst zu kümmern.
  8. Wo bekomme ich meine Lohn­steuer­karte her und wofür benötige ich diese?
    Die Lohnsteuerkarte wurde bis zum Jahre 2010 jährlich von der zuständigen Gemeinde ausgestellt und an den Arbeitnehmer geschickt. Diese müssen sie beim Arbeitgeber einreichen, weil er diese für die Durchführung des Lohnsteuer­anzug­verfahrens benötigt. Im Jahre 2011 wird die Karte vom Vorjahr weiter verwendet. Hier kann der Arbeitgeber selbst die Daten des Arbeit­nehmers abrufen, so dass er keine Lohn­steuer­karte mehr benötigt.
  9. Was versteht man unter Werbungskosten?
    Unter Werbungskosten versteht man alle Aufwendungen eines Arbeitnehmers, die einen hinreichenden Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit haben. In Betracht kommen unter anderem Fahrt­kosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeits­stelle, Fortbildungs­kosten, Kosten für Arbeits­mittel, das häusliche Arbeits­zimmer sowie für doppelte Haushalts­führung. Keine Probleme gibt es, soweit eine fast ausschließlich berufliche Nutzung vorliegt.
  10. Was sind Sonderausgaben?
    Sonderausgaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie nichts mit dem Beruf zu tun haben - wie Werbungs­kosten bei Arbeit­nehmern und Betriebs­ausgaben bei Selbstständigen. Hierunter fallen beispielsweise Vorsorge­auf­wendungen für die Altersvorsorge, sonstige Vorsorge­auf­wendungen sowie Spenden an begünstigte Organisationen. Sonderausgaben müssen im Hauptteil der Steuer­erklärung geltend gemacht werden.[2]

Einzelnachweise

  1. Helmut Creutz: Das Geldsyndrom, Ullstein 1997, 4. Auflage, ISBN 3-548-35456-4, 7. Kapitel: Der Zins als Umverteiler
  2. Michael Mühl: Lohn und Gehalt - Ratgeber 2018, Smart-Rechner am 24. August 2018

Querverweise

Netzverweise

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