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Lebensbescheinigung

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Hauptseite » Staat » Rente » Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt[wp] auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat[wp] ausgestellt.

Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:

Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • gemeldet in

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Renten­zwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Kommune eine geringe Gebühr erhoben.

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuer­karte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuer­pflichtigen lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuer­karte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebens­bescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt.

Bei einer Lebensbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt[wp], sondern um schlichtes Verwaltungs­handeln[wp].

Lebensbescheinigung von im Ausland lebenden Bürgern

Dabei sind die Lebensbescheinigung, die von im Ausland lebenden Deutschen eingefordert werden, gar nicht erforderlich:

Zitat: «Es gibt das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen[wp], abgekürzt WÜK, vom 24. April 1963. Das Gesetz ist 50 Jahre alt und in 50 Jahren haben die Penner des deutschen Beamtentums nur gepennt und hat das Gesetz nicht umgesetzt.

Dieses Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und von 182 Staaten weltweit unterzeichnet wurde. [...]

[Aus den Bestimmungen dieses Übereinkommen geht hervor], dass die Auslandsdeutschen keine Lebensbescheinigung mehr eingereicht werden müssen. Botschaften und Konsulate sind chronisch faul, kriminell, lügen und sind verblödet, denn gemäß dem Wiener Übereinkommen muss das Gastland - also in meinem Fall Paraguay - jeden Todesfall eines Deutschen der Botschaft und den Konsulaten melden. Alle Staaten halten sich an diese Regel.

90-Jährige, Blinde, Schwerbehinderte, Pflegebedürftige wurden jahrzehntelang durch faule deutsche Beamte schikaniert und dazu genötigt, Lebensbescheinigung beizubringen, die gar nicht erforderlich sind, weil der Beamter eines Konsulat problemlos die benötigte Information beim Zentralstandesamt abrufen kann.

Ich selbst habe vom Zentralstandesamt schon tausende Todesurkunden abgeholt. Das geht problemlos, aber ich bin [im Gegensatz zu dem deutschen Beamtenpack] fleißig. Ich könnte natürlich diese beim Zentralstandesamt geführten Todesanzeigen weiterleiten, aber ich werde dafür [im Gegensatz zu dem deutschen Beamtenpack] nicht bezahlt. [...]

[Ein unerwünschter Nebeneffekt], wenn man eine Lebens­bescheinigung abgibt, [liegt darin, dass] dann die Rente noch elf Monate weiter gezahlt wird[, wenn man etwa einen Monat später stirbt]. Durch die Dummheit der Faulheit und der Verblödung deutscher Beamte entstehen [dadurch] der Deutschen Renten­versicherung[wp] Milliarden Schäden [durch Überzahlung].

Die Täter, die Faulpelze müssen in Regress[wp] genommen werden.»  Auszug: 1:45-4:37 Min.[1]

Einzelnachweise

  1. Youtube-link-icon.svg Lebensbescheinigung mit klarer Warnung - Außenhandelskammer MERCOSUR (17. Dezember 2022) (Länge: 7:20 Min.)

Netzverweise