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Kesb

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Das Akronym "Kesb" steht in der Schweiz für die "Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde". Faktisch ist sie das Schweizer Gegenstück zu den deutschen Jugendämtern.

Tragödie in Flaach

In einem kleinen Ort im Kanton Zürich hat eine 27-jährige Mutter am Neujahrstag 2015 ihre beiden 5 und 2 Jahre alten Kinder umgebracht. Danach versuchte sie, sich selbst zu töten.[1] Der Grund:

Aufgrund vager Anschuldigungen hatte die furchtbare Behörde der Mutter und dem mit ihr zusammen lebenden Kindsvater die Kinder weggenommen und sie in ein Heim verbracht. Unglaublich dabei: Zuvor hatten die gerade mal 50 bzw. 49 Jahre jungen, in gesicherten Verhältnissen lebenden Großeltern beantragt, die Kinder bei sich aufzunehmen. Ein gut ausgestattetes Kinder­zimmer gab es dort sowieso, denn die Enkel waren oft bei ihnen. Doch die Kesb ignorierte das Ersuchen und trieb so die Mutter zu ihrer Verzweiflungstat. Nun hagelt es in der Schweiz wütende Reaktionen. Die Empörung geht so weit, dass die verantwortliche Niederlassung der Kesb in Winterthur-Andelfingen Polizeischutz erhalten musste.[2]

Beginn der Tragödie war die Verhaftung der Eltern wegen "Verdachts auf Vermögens­delikte" am 04.11.2014. Die Mutter wurde jedoch wenige Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt. Fatalerweise hatte die Kesb da aber schon zwei Heimplätze organisiert. Dazu die Großeltern:

Zitat: «Wir haben sie gebeten, uns eine Chance zu geben. Wir kennen und lieben die Kinder, uns sie uns. Bei uns hätten sie es doch besser gehabt als im Heim.»

Doch die - mehrheitlich mit Juristen besetzte - Behörde habe nicht einmal reagiert. Und: Wie man es auch von den deutschen Jugendämtern kennt, war die Behörde für die verzweifelte Familie praktisch nicht erreichbar. Zuvor hatte die Kesb der Mutter psychologisch einfühlsam mitgeteilt, die Kinder müssten mindestens bis Oktober 2016 im Heim bleiben. Und: "Zur Beruhigung der Situation" gewährte die Behörde ein "großzügiges Besuchsrecht" über die Festtage.

Dazu die Genfer Familienanwältin Anne Reiser:

Zitat: «Ich verstehe überhaupt nicht, weshalb gerade über die Feiertage kein Pikettdienst eingerichtet wurde. In dieser hochemotionalen Zeit herrscht bei Behörden, die mit Familien zu tun haben, regelmäßig Hochbetrieb.»

Und Gabriela Winkler (FDP), Co-Präsidentin der Zürcher Sozialkonferenz, berichtet von ihren Erfahrungen wie folgt:

Zitat: «Ich erhalte massive Kritik aus den Gemeinden. Die Kesb habe massive Kommunikationsprobleme. Oft ist es nicht einmal möglich, die Behörde zu Bürozeiten zu erreichen. Oder die Kesb ruft nicht zurück»

Weiter fragt Frau Winkler, warum niemand realisiert habe, dass es auch darum gehe, die Eltern, in diesem Fall die Mutter der Kinder, stabil zu halten?

Unter Verweis auf das schlimme Schicksal zigtausender sogenannter Verdingungskinder[wp] kommentierte ein Leser des "Blick" in einer Zuschrift[3]:

Zitat: «Nach ein paar Jahrzehnten sind wir also wieder so weit. Schon damals hat der Staat Kinder weggenommen, in Heime gesteckt und noch schlimmer: verdingt. Jetzt werden wieder Familien auseinandergerissen. Aus dem gleichen Grund: Es gibt Leute, die davon profitieren, die Heime, die Sozialindustrie.»

Nationalrat Alfred Heer von der SVP fordert nun, die verantwortlichen Mitarbeiter müssten sich der straf- und aufsichtsrechtlichen Verantwortung stellen. Nationalrat Pirmin Schwandner von der SVP sagt, er habe Hunderte von Dossiers studiert und Flaach sei leider kein Einzelfall. Er prüft nun eine Volksinitiative mit dem Ziel, die Kesb vollständig zu entmachten. Bis dahin lautet sein Rat, sich nicht an die Kesb zu wenden, nach Alternativen suchen, denn wenn man erst mal in den Fängen der Kesb sei, komme man nicht wieder los.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [4]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Quelle: Die Tageszeitung "Blick" vom 05.01.2015, S. 5
  2. Quelle: "Blick" vom 06.01.2015, S. 5
  3. Quelle: "Blick" vom 05.01.2015, S. 12
  4. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)