Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
84,6 %
1.015,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 5. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Körperschaft

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Organisationen » Körperschaft
Hauptseite » Staat » Recht » Körperschaft

Der Begriff Körperschaft (auch Korporation[wp], von französisch corporation entlehnt[wp]) bezeichnet einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck[wp] verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.[1]

Es gibt Körperschaften des privaten Rechts[wp] und Körperschaften des öffentlichen Rechts[wp]. Daneben gibt es auch Binationale Körperschaften.

Privatrechtliche Körperschaften wie Aktien­gesellschaften[wp] oder GmbHs[wp] nehmen am allgemeinen Wirtschaftsleben teil. Ihre freie Gründung und Betätigung ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungs­rechtlich garantiert, ebenso die Mitgliedschaft (Art. 19 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 GG). Das gilt auch für juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im EU-Ausland.[2]

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung[wp] und nehmen neben Anstalten[wp] und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Beliehenen[wp] öffentliche Verwaltungs­aufgaben[wp] wahr. Für bestimmte Personen kann die Mitgliedschaft in bestimmten öffentlich-rechtlichen Körperschaften gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise für Angehörige der sogenannten Kammerberufe in berufsständischen Organisationen[wp] mit Aufsichts­funktion wie der Ärzte-[wp] oder der Rechts­anwalts­kammer[wp].

Einteilung

Körperschaften des privaten Rechts

  • In Österreich und der Schweiz Vereine[wp], in Deutschland eingetragene Vereine (e. V.)[wp] mit zahlreichen Formen wirtschaftlicher Vereine. Größter deutscher e. V. ist der ADAC[wp].
  • Aktiengesellschaften[wp] (AGs)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung GesmbH (Österreich) bzw. GmbH (Deutschland) und ihre Sonderformen, z. B. die Unternehmergesellschaft (UG) und die gGmbH (gemeinnützige GmbH).
  • Genossenschaften[wp]
  • In der Schweiz außerdem Investment- und Kommanditgesellschaften[3] (Kommanditgesellschaften (KGs) nach deutschem und österreichischem Recht sind hingegen Personengesellschaften, also keine Körperschaften des privaten Rechts.)

Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Gebietskörperschaften[wp] mit Gebietshoheit[wp] (Bund, Länder, Kantone, Bezirke, Landkreise, Gemeinden);
  • Verbandskörperschaften mit Gebietshoheit (Zusammenschlüsse von Gemeinden zu Gemeinde-[wp] oder Zweckverbänden[wp]);
  • Personalkörperschaften[wp] ohne Gebietshoheit, bei denen der Beruf oder eine bestimmte persönliche Eigenschaft Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist (z. B. Sozialversicherungsträger[wp], Apotheker-[wp], Ärzte-[wp], Industrie- und Handelskammer[wp], Handwerks-[wp], Notar-[wp] oder Zahnärztekammer[wp]; in Österreich außerdem die Arbeiter-[wp] oder die Hochschülerschaft[wp]).

Sonderfälle

  • Öffentlich-rechtliche Religions­gesellschaften[wp]
  • eine Teilkörperschaft (auch Gliedkörperschaft genannt) umfasst eine bestimmte Untermenge der Mitglieder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts[wp] (z. B. die Studentenschaft einer Hochschule) und ist mit bestimmten Rechten ausgestattet.

Rechtsgeschichte

Historische Körperschaften sind unter anderem die Zünfte[wp] und Korporationen[wp].

Einzelnachweise

  1. Raiser, Veil: Kapitalgesellschaftsrecht. 6. Auflage. 2015, S. 8, Rn. 2.
  2. Mike Wienbracke: EU-Recht geht Art. 19 Abs. 3 GG vor. BVerfG: Juristische Personen aus dem EU-Ausland sind grundrechtsfähig[archiviert am 4. März 2016] publicus-boorberg.de, 2011.
  3. Körperschaften. Veröffentlichungen des Lehrstuhls für Handels-, Wirtschafts- und Immaterialgüterrecht Universität Zürich, abgerufen am 30. Juli 2013.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Körperschaft (12. September 2024) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.