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Justizbeitreibungsordnung

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Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO, seit 2016 Justiz­beitreibungs­gesetz, JBeitrG) regelt in Deutschland die Vollstreckung ("Beitreibung") von Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs­geldern, Zwangs­geldern und Gerichts­kosten.

Zitat: «Gerichtskosten werden auf Grundlage der Justiz­beitreibungs­ordnung bzw. des Justiz­beitreibungs­gesetzes beigetrieben.

Die JBeitrO wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1[wp] der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehoben. Um Forderungen der Justiz beizutreiben, hätte die BRD ein neues Justiz­beitreibungs­gesetz erlassen müssen. Stattdessen wurde die JBeitrO in verfassungs­widriger weise durch die Hintertür wieder in das bundes­republikanische Rechts­system eingeführt.

Genaueres dazu: Expertise zur Justizbeitreibungsordnung[ext]

Bumsjustizminister Heiko Maas hat dann im vergangenen Jahr für eine Umbenennung der JBeitrO in JBeitrG gesorgt, um die NS-Herkunft zu verschleiern. Es hätte jedoch ein neues Gesetzgebungs­verfahren geben müssen, denn durch die bloße Umbenennung wird eine ungültige Verordnung nicht zu geltendem Gesetz und Recht.

Somit sind die Justiz­behörden nicht befugt, die in Rechnung gestellten Forderungen beizutreiben.» - Wgvdl-Forum[1]

Einzelnachweise

  1. WGvdL-Forum: Frage an die Rechtsexperten betr. sofortige Beschwerde gegen die Verfahrenskosten, Queerschläger am 6. November 2018 - 06:38 Uhr

Querverweise

Querverweise

  • Wikipedia führt einen Artikel über Justizbeitreibungsgesetz
  • Pdf-icon-extern.svg Expertise: Konnte die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wieder aufleben?[ext] - Günter Plath (Richter i.R.), 19. Oktober 2011 (3 Seiten)

Einzelnachweise

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