Die ursprüngliche Rechtsgemeinschaft des islamischen Rechts war die "umma"[wp] in Medina[wp], wo Mohammed[wp] (570 - 632 n. Chr.) als Bürgermeister wirkte und als Prophet, erster Statthalter und Richter Allahs auftrat. In seinem Namen entwickelte sich unter den Nachfolgern die islamische Rechtssammlung Scharia, die auf der Basis der heiligen Schrift des Korans entstand.
Die Scharia ist ein sehr komplexes religiös begründetes Rechtssystem[wp] mit der entsprechenden Jurisdiktion[wp], die alle Bereiche des Lebens regelt. Eine gesetzliche Trennung in islamische Religionsangelegenheiten und säkulares Staatsrecht wurde erstmals in der türkischen Verfassung von 1924[wp] juristisch veranlagt.
Wie bei allen religiös begründeten Rechtssystemen entwickelte sich der Geltungsanspruch der Scharia nicht entlang von Staatsgrenzen. Durch diese Rechtsnatur der "umma" begründbar - ähnlich wie beim Kanonischen Recht[wp] bis zur Reformation[wp] im 16. Jahrhundert - dehnte sich der Einflussbereich des islamischen Rechts, ausgehend vom historischen Zentrum Mekka/Medina, seit dem 7. Jahrhundert immer mehr aus. So entstanden notwendigerweise die rechtsgeschichtlichen Konflikte an den Reichsgrenzen zum Heiligen Römischen Reich[wp], zum orthodoxen Russland[wp] und zum Indischen Reich[wp].[1]
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