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Ehrenwort
Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage[wp] (eine Behauptung[wp] oder ein Versprechen[wp]) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.
Bedeutung des Wortes
Zitat: | «Die Bedeutung des gesprochenen Wortes tendiert gegen Null. Das gesprochene Wort war eine Kommunikationsmethode, das ist es nicht mehr. Es ist nur noch Methode zur Verwirrung. Sie können alles sagen, aber nur, weil es keine Bedeutung mehr hat. Sie können auch Nonsens[wp] sagen, es fällt nicht auf Sie zurück. (...) Oder das gute deutsche Ehrenwort. Mühsam hat's sich vom Zweiten Weltkrieg erholt, da kommt ein Pfälzer Gesäß und setzt sich drauf. Alles ohne jede Konsequenz! (...) Die Worte haben nur noch einen einzigen Zweck, sie dienen der Unterhaltung.» - Georg Schramm[1] |
Kriegsrecht
Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort (sur parole) wird traditionell in Kapitulationsverträgen gewährt.[2]
Akademisches Recht
Für die Erteilung der Doktorwürde tritt als Übersetzung des Lateinischen fidem alci dare deutsch das Ehrenwort ein, in einigen Promotionsordnungen verstärkt als Ehrenwort an Eidesstatt.[3]
Zivilrecht
Im Gegensatz zum Eid[wp] hat das Ehrenwort im Zivilrecht nur bedingten besonderen Rechtsstatus.[4]
Zitat: | «Hatten wir, weiter oben, die bürgerliche Ehre sehr skrupulös gefunden [...] so zeigt hingegen der hier in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste Liberalität. Nämlich nur ein Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d. h. das Wort, bei dem man gesagt hat "auf Ehre!" - woraus die Präsumption entsteht, daß jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar beim Bruch dieses Ehrenwortes läßt sich zur Not die Ehre noch retten, durch das Universalmittel, das Duell, hier mit Denjenigen, die behaupten, wir hätten das Ehrenwort gegeben. Ferner: nur eine Schuld giebt es, die unbedingt bezahlt werden muß, - die Spielschuld, welche auch demgemäß den Namen "Ehrenschuld" führt. Um alle übrigen Schulden mag man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre durchaus nicht.» - Arthur Schopenhauer[wp][5] |
Politik
Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:
- So berief sich Helmut Kohl[wp] auf sein Ehrenwort, als er ihm bekannte anonyme Parteispender nicht benannte (CDU-Spendenaffäre[wp]).
- Uwe Barschel[wp] gab bei einer Pressekonferenz sein Ehrenwort, dass er niemals die Bespitzelung seines Konkurrenten Björn Engholm[wp] veranlasst, niemals eine anonyme Steueranzeige gegen diesen lanciert habe (Barschel-Affäre[wp]).
- General Günter Kießling[wp] gab seinem Verteidigungsminister sein Ehrenwort, nicht homosexuell zu sein (Kießling-Affäre[wp]).
- Im Dezember 2004 gab der türkische Ministerpräsident Erdoğan[wp] sein Ehrenwort, dass er zur Unterzeichnung des Abkommens zur Zollunion bis zur Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 bereit sei (Zypernkonflikt[wp]).
Einzelnachweise
- ↑ Leere Worte - Georg Schramm
- ↑ Heidi Mehrkens: Statuswechsel: Kriegserfahrung und nationale Wahrnehmung im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71, Klartext 2008, S. 12, 163.
Elizabeth Lawn: Gefangenschaft, Peter Lang 1977, S. 65.
Paul Wünnenberg: Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort, Diss. Würzburg, Bonn 1911.
Wilhelm Knorr: Das Ehrenwort Kriegsgefangener in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung, Breslau 1916 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 127).
Karl Werner: Entlassung auf Ehrenwort im Kriegsgefangenen- und Interniertenrecht des Weltkrieges, Diss. Rostok 1922. - ↑ Otto Schröder: Die Erteilung der Doktorwürde an den Universitäten Deutschlands. Mit Textabdruck der Amtlichen Satzungen. Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1908
- ↑ Fritz Verfuss: Versprechen unter Ehrenwort, Diss. Köln 1937.
Ernst Riechert: Das Ehrenwort zur Bestärkung bürgerlich-rechtlicher Verträge, Diss. Jena, Königsberg 1934.
Hans Jürgen Heringer: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort": Politik, Sprache, Moral, Beck 1990 - ↑ Julius Frauenstädt (Hrsg.): Arthur Schopenhauers Sämtliche Werke, Bd. 5, 2. Aufl., Leipzig 1891, Aphorismen zur Lebensweisheit, S. 397 mit Auszug aus A. Schopenhauer: Skizze einer Abhandlung über die Ehre