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Doris Liebscher

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Doris Liebscher
Doris Liebscher.png
Beruf Jurist, Lobbyist

Doris Liebscher ist eine deutsche Juristin und Genderistin an der Humboldt-Universität zu Berlin.


Zitat: «Doris Liebscher ist Mitarbeiterin von Susanne Baer. [...] Sie hat nämlich einen ziemlichen juristischen Mist erzählt, geradezu erschreckend. Entspricht aber exakt dem Bild, das ich von Susanne Baer habe.

Sie fing da nämlich an mit Justitia[wp] sei eine Frau und habe ein Schwert, und erzählte eben, dass Recht vor allem mit Macht zu tun habe. Und meinte, wie das wirke, wenn man sich als "Juristin" vorstelle. Bildet sich unglaublich viel darauf ein, hat aber erschreckend wenig Ahnung von Recht. [...]

Sie sagte nämlich, dass es Strategie sei, Recht einzusetzen und damit "irreversible Eingriffe in patriarchalische Machtstrukturen" durchzusetzen. Weil man mit Recht einfach etwas dauerhaft "festschreiben" kann und der Staat mit seinem Machtmonopol es dann durchsetzt. Recht sei ein "machtvolles Instrument". Man müsse Gender Studies im Recht verankern. So im Tonfall von: Mit Recht kann man sich einfach aussuchen, wie man es haben will, es für alle Zeit irreversibel verankern, und der dumme Staat drückt's dann auch noch gewaltmonopolistisch[wp] durch.

Und dann der Hammer: Sie sagte, seit Susanne Baer Verfassungsrichterin sei, sei "alles ganz anders". Als habe das so eine Art feministischen Dammbruch im Recht bewirkt.

Sie sagte dazu ziemlich deutlich, dass es das Ziel sei, möglichst viele Positionen im Recht feministisch zu besetzen, und dass man ja schon viele Frauen in Richter­positionen habe, leider davon aber viele nicht feministisch seien, sondern sich da auch konservative breit machten und anders urteilten. Also die explizite Aussage, dass feministische Rechtsprechung zu anderen Ergebnissen kommt als normales Recht.

Außerdem gäbe es noch viele weitere Möglichkeiten. Man könnte Unterlassungsklage erheben, damit jemand etwas nicht mehr sagen darf. Man könne Schadensersatz einklagen. Oder einfach festlegen, dass Frauen­beratungs­stellen nur Frauen einstellen dürften. Oder Hate Speech einfach verbieten.

Nur eines kam bei ihr überhaupt nicht vor: Rechtsprechung, Rechtsfindung. Sie haben überhaupt keinen Bezug zu Recht (genauso wenig wie zu Wissenschaft), sondern betrachten Recht einfach als Machtwerkzeug, das sie beliebig für ihre Zwecke missbrauchen können.

Einfach wunderbar. Eine Mitarbeiterin der Verfassungsrichterin Baer erzählt da offen und treuherzig, wie wunderbar sich Recht für Feminismus missbrauchen lässt, erzählt im Prinzip nichts anderes, als dass sie da grenzenlos Rechtsbeugung betreiben, das hemmungslos missbrauchen, und dass das so richtig los ging, als Susanne Baer Verfassungsrichterin wurde. [...]


Recht, so verkündet sie, sei ja schließlich ein "Ort und Hort der Sachlichkeit". Huaahaa­haha­haaaaa. Da habe ich sie einfach ausgelacht. Sie macht da groß einen auf Juristin, hat aber anscheinend noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen. Sie ist so ahnungslos und jungfräulich, wie ich mir Baer bei ihrer Ernennung zur Verfassungs­richterin vorstellte. Kein bisschen Ahnung von Recht. Und dann hob sie auf Anti­diskriminierungs­recht und auf Recht der Meinungsfreiheit ab, das rechtsdogmatisch die Rechte der anderen Person wahren müsse, und wo es auf die Position des Sprechenden und die Art und Weise ankäme. Heißt effektiv: Es gibt deshalb keine Kritik am Feminismus (mehr), weil man sie jetzt einfach verbiete (irgendwann wurde an dem Abend auch erwähnt, dass das gesetzlich durchgedrückt werden würde). Die machen sich einfach durch Verbote, wie sie die Welt haben wollen.

Auch das war grotesk. Denn [sie] hat auch davon keine Ahnung. Bevor man sich auf ein Podium setzt, die Juristin markiert und über die Rechtsdogmatik der Meinungsfreiheit doziert, sollte man sich nämlich erst einmal die Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts durchlesen. Dort nämlich steht, dass es in erster Linie auf den Inhalt ankommt und dass eben die Meinungsfreiheit in weiten Grenzen Vorrang vor Persönlichkeits­rechten hat, nämlich solange der Inhalt und nicht die Form im Vordergrund steht, es keine Schmähkritik[wp] ist. Aber wie könnte man von einer feministischen Juristin auch verlangen, dass sie Ahnung hätte, wovon sie redet?

Der Brüller daran ist, dass das BVerfG das erst neulich wieder bestätigt hat. Gemacht hat die Entscheidung der Spezialist für Meinungsfreiheit, Masing. Unterschrieben hat aber auch: Susanne Baer. [...] Was ist deren Institut für ein Saftladen, wenn die eigenen Mitarbeiter noch nicht mal die von der Chefin zumindest mit unterschriebenen Urteile kennen?

Noch so ein Klopfer: Das Recht der Meinungsfreiheit ist hier so nicht anwendbar. Denn sie nehmen ja selbst für sich in Anspruch, dass es um Wissenschaft geht. Wissenschaftskritik darf der Staat aber nicht einschränken, das verbietet die Wissenschaftsfreiheit. (Deshalb auch § 193 StGB.)

Liebscher reißt das Maul auf und macht da groß auf Juristin, in Wirklichkeit hat sie davon aber soviel Ahnung wie ... wie ... wie Baer.» - Hadmut Danisch[1]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Veranstaltungsbericht: Was tun gegen Antifeminismus?, Ansichten eines Informatikers am 4. Dezember 2014

Netzverweise