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Addition und Subtraktion
Das Phänomen von Addition und Subtraktion beim Unterhalt. Zieht man auf einer Seite etwas ab und legt es auf der anderen Seite drauf, zeigt sich Verblüffendes.
Grundlage
Gehen wir davon aus, dass bei einem Paar, das sich trennt, jeder 1500 Euro verdient und zwei Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, die üblicherweise zur Mutter kommen. Jedes Kind erhält vom Vater Unterhalt. Das Paar verdiente also zusammen 3000 Euro. Wie sieht das jetzt nach Unterhaltszahlungen aus? Sie erhält ihr Einkommen von 1500 Euro zuzüglich 500 Euro Unterhalt für beide Kinder, ergibt 2000 Eur. Ihm verbleiben 1000 Euro. Man muss sich fragen: Wieviel Geld steht ihr für die Kinder zur Verfügung, 500 oder 1000 Euro?
Beispiel
Unterhaltpflichtiger | Unterhaltempfänger | |
---|---|---|
Einkommen | 1500 | 1500 |
Unterhalt Kind 1 | -262 | 262 |
Unterhalt Kind 2 | -262 | 262 |
Ergebnis ohne Kindergeld | 976 | 2024 |
Kindergeld Kind 1 | 164 | |
Kindergeld Kind 2 | 164 | |
Ergebnis mit Kindergeld | 976 | 2352 |
Es besteht beim Unterhaltempfänger ein Vorteil von 1376 Euro für zwei Kinder. Genau genommen ist das kein Vorteil für den Unterhaltempfänger, sondern der vom Gesetzgeber verordnete Barunterhalt für zwei Kinder. Der betreuende Elternteil, in dem Fall die Mutter, erbringt noch einmal den gleichen Geldwert in Form der Betreuung. So jedenfalls die Argumentation des Gesetzgebers, dass die Leistung der Kinderaufzucht auf beide Elternteile gleichwertig verteilt ist. Zusammenfassend steht für jeden Elternteil für die Existenzsicherung 976 Euro zur Verfügung. Für die beiden Kinder ergibt sich eine Leistung im Gegenwert von 2752 Euro (Bar- und Betreuungsunterhalt), also 1376 Euro pro Kind.
Im Falle einer zweiten Ehe
Zusammen lebend | ||
Unterhaltpflichtiger | Unterhaltempfänger | |
---|---|---|
Einkommen aus Arbeit | 1500 | 1500 |
Unterhalt für Anja | -314 | |
Kindergeld Lukas | 164 | |
Kindergeld Sophia | 164 | |
Einkommen vor Trennung | 3014 |
Nach einer Trennung gibt es eine erhebliche Verschiebung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Einkommen wird von Leistung abgekoppelt.
Getrennt lebend | ||
Unterhaltpflichtiger | Unterhaltempfänger | |
---|---|---|
Einkommen aus Arbeit | 1500 | 1500 |
Unterhalt Anja | -314 | |
Unterhalt Lukas | -262 | 262 |
Unterhalt Sophia | -262 | 262 |
Kindergeld Lukas | 164 | |
Kindergeld Sophia | 164 | |
Einkommen nach Trennung | 662 | 2352 |
Die ungerechtfertigte Bereicherung wird in dem Moment deutlich, sobald ein neuer Lebenspartner eintritt. Eine weitere Abkopplung von Einkommen und Leistung findet statt. Im Beispiel hat der Lebensgefährte ein Einkommen aus Arbeit von 1500 Euro.
Neuer Partner des Unterhaltempfängers | ||
Unterhaltpflichtiger | Unterhaltempfänger | |
---|---|---|
Einkommen Lebensgefährte | 1500 | |
Einkommen nach Trennung | 662 | 3852 |
Gesamteinkünfte der "Neuen" Familie: 3852 Euro. Es besteht auf der unterhaltsbeziehenden Seite bei einer Zweitpartnerschaft ein ungerechtfertigter Vorteil in Höhe von 838 Euro. Waren es vorher 3014 Euro, die die Familie zum Leben zur Verfügung hatte, sind es nun 3852 Euro. Eine Tatsache, die Frauen zur Trennung ermuntert.
Eine Trennung von Zweitfamilien seitens Unterhaltspflichtiger wird also staatlich gefördert und unterstützt! Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Es darf sich nach Trennung von Familien kein ungerechtfertigter Vorteil auf Seiten der Unterhaltsbezieher mehr ergeben. Der Unterhaltspflichtige fällt auf 662 Euro. Das bedeutet 3190 Euro Differenz!
Einkommensgegenüberstellung nach Unterhalt
X | Erste Frau | Zweite Frau | Partner zweite Frau | Dritte Frau (Harz IV) | Unterhaltpflichtiger |
---|---|---|---|---|---|
Einkommen aus Arbeit | 1500 | 1500 | 1500 | 700 | 1500 |
Unterhalt für Anja | 314 | -314 | |||
Unterhalt für Lukas | 262 | -262 | |||
Unterhalt für Sophia | 262 | -262 | |||
Unterhalt für Jasmin | 214 | -214 | |||
Unterhalt für Alexander | 198 | ||||
Kindergeld Anja | 164 | ||||
Kindergeld Lukas | 164 | ||||
Kindergeld Sophia | 164 | ||||
Kindergeld Jasmin | 164 | ||||
Kindergeld Alexander | 164 | ||||
Einkommen nach Unterhalt und Kindergeld | 1978 | 2352 | 1500 | 1440 | 448 |
Familieneinkommen | 1978 | 3852 | 1888 | ||
Pro-Kopf Einkommen | 989 | 963 | 472 |
Unterhaltspflichtige geraten durch das Phänomen[1] von Addition und Subtraktion und durch ungerechtfertigte Bereicherung in Nachteil und werden um den Lohn ihrer Arbeit betrogen. Besonders deutlich wird es in der Zeile "Einkommen nach Unterhalt", aber auch für die Familien ergibt sich ein enormer Nachteil, der sich im pro-Kopf-Einkommen verdeutlicht. Mit einem gerechten Unterhaltssystem hat das nichts zu tun. Unterhaltspflichtige werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt und die Trennung von Familien wird für die Unterhaltsempfänger belohnt.
Einzelnachweise
- ↑ Addition und Subtraktion ist kein Phänomen, sondern einfache Mathematik aus der Grundschule