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Strohmann

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Ein Strohmann ist eine vorgeschobene Person, die für einen anderen tätig wird, ohne dass dies nach außen erkenntlich ist. Der Strohmann handelt bei Rechtsgeschäften als Treuhänder[wp] seines Hintermannes.

Es liegt ein Fall von mittelbarer Stellvertretung vor; der Strohmann wird unmittelbar Berechtigter und Verpflichteter aus den von ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäften. Die als Strohmann vorgeschobene Person tritt zwar nach außen im eigenen Namen auf, ist im Innenverhältnis aber den Weisungen des wirklichen Geschäftsherrn unterworfen.[1]

Einzelnachweise

  1. Strohmann, rechtslexikon.net

Querverweise