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Rädelsführer

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Ein Rädelsführer ist ein aus dem Früh­neu­hoch­deutschen[wp] stammender Ausdruck für den Anführer einer herrenlosen Schar.

In späterer Zeit bezeichnete man als Rädelsführer alle Anführer bzw. Anstifter eines Aufruhrs, Aufstandes, einer Verschwörung, Revolte oder kriminellen Bande. Meistens wird das Wort als Dysphemismus[wp] zur Abwertung der betreffenden Person bzw. Personen­gruppe gebraucht.[1]

Im heutigen Strafrecht kann die Eigenschaft als Rädelsführer ein straf­begründendes oder straf­schärfendes Tatbestands­merkmal sein (z. B. Bildung einer kriminellen Vereinigung[wp], Bildung einer terroristischen Vereinigung[wp]).[2]

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Rädelsführer, Version vom 10. August 2011
  2. Rädelsführer, rechtslexikon.net

Querverweise