Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Hintermann

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Mann » Hintermann

Ein Hintermann ist derjenige,

  1. der für ein Rechtsgeschäft einen Strohmann einsetzt.
  2. der den organisierten Zusammenhalt von einer für verfassungs­widrig erklärten Partei oder Ersatz­organisation aufrechterhält, und deshalb nach §§ 84, 85 StGB bestraft werden kann. Hintermann ist hierbei, wer aus einem gewissen Abstand heraus für die Partei oder Ersatz­organisation eine maßgebende Rolle spielt, indem er geistig oder wirtschaftlich Wesentliches für sie beiträgt. Der Hintermann ist im Unterschied zum (in gleicher Weise strafbaren) Rädelsführer nicht Mitglied.[1]

Einzelnachweise

  1. Hintermann, rechtslexikon.net

Querverweise